Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Großerlach ermöglicht es den Parteien, mit Plakatwerbung auf öffentlichen Flächen zu werben.
Wahlplakate:
- Wahlplakate, dürfen in der Regel frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. Für die Landtagswahl 2026 beginnt der Plakatierungszeitraum am Samstag, den 24.01.2026.
- Für die Plakatierung wird eine Sondernutzungserlaubnis nach Antragstellung erteilt. Nachstehend weitergehende Regelungen bleiben hiervon unberührt.
- Im Hauptort Großerlach, sowie den Teilorten Grab und Neufürstenhütte sind maximal 4 (Doppel-)Plakatträger zulässig, in den übrigen Teilorten maximal 2. Die Maximalgröße beträgt DIN A1.
- Die Plakatgröße beträgt max. DINA1
- Andere bereits in unmittelbarer Nähe angebrachte Plakate dürfen in ihrer Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt werden.
- Die Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden und der unmittelbare Zugangsbereich müssen von Wahlwerbung freigehalten werden. Diese befinden sich in Liemersbacher Straße 8 (Gemeindehalle Großerlach), Wiesenstraße 5 (Schwalbenflughalle Grab) und Großerlacher Straße 29 (Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte).
- Detaillierte Vorgaben/Auflagen sind der Genehmigung zu entnehmen.
- Die Sondernutzungserlaubnisse für Plakate ergehen gebührenfrei.
- Großplakate und Werbebanner werden nicht genehmigt
- Bei Zuwiderhandlungen muss mit einem Bußgeld und Entfernung der Plakate von Amts wegen gerechnet werden.
- Die Genehmigungen zur Plakatierung können ab sofort beim Hauptamt der Gemeinde Großerlach beantragt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail an barth@grosserlach.de spätestens bis zum 29.12.2025 ein.
- Die Genehmigungen werden in KW 2/2026 erteilt und per E-Mail zugestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Barth (07903/9154-26 od. barth@grosserlach.de)