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Sanierung der Ortsdurchfahrt Großerlach
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat vor der Sommerpause die Gemeinde informiert, dass der Zustand der B14 in Großerlach bei der letzten Erfassung als schlecht bewertet wurde, und daher Teil des neuen Erhaltungsprogramms ist. Es wurde weiter angefragt, ob bei der Gemeinde Planungen für Leitungsarbeiten der Gemeinde, sowie Maßnahmen zu Ausbau der Ortsdurchfahrt (barrierefreier Ausbau Bushaltestellen, Verbesserung Fußgänger und Radfahrer, …) vorhanden sind. Dies könnte dann in einer Gemeinschaftsmaßnahme erfolgen. Die Verwaltung hatte daraufhin geantwortet, dass Leitungs-/Kanalarbeiten notwendig sein könnten, dass der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte geplant ist und– mit Verweis auf die Ortskernsanierung – dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Steigerung der Aufenthaltsqualität vorgesehen sind. Ebenso wurde auf die vor ein paar Jahren mit dem Regierungspräsidium geführten Gespräche hinsichtlich Linksabbiegespur zur K 1812 und dem Rückbau des einseitigen Gehwegs entlang der B14 hingewiesen.
Anfang September hat dann ein Vorgespräch mit dem Regierungspräsidium stattgefunden, bei dem die Verwaltung das Büro STEG (Ortskernsanierung) und das Büro Riker + Rebmann (Wasserleitung, Kanal, Bushaltestelle) hinzugezogen hat. Der Gemeinderat wurde Ende September im Rahmen der Klausurtagung informiert.
Für die Maßnahme ergeben sich folgende Eckdaten:
Festzustellen bleibt, dass die Maßnahme eine enorme Herausforderung in finanzieller aber auch personeller Sicht bedeutet. Es wird die Haushaltsmittel für voraussichtlich zwei Haushaltsjahre weitestgehend binden. Die Verwaltung wird versuchen, sämtliche Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Für die Durchführung der Maßnahme wird eine mehrmonatige Vollsperrung erforderlich werden. Hier müssen dann Fragen vor allem hinsichtlich verkehrlicher Anbindung der Schule, Kindergarten und dem Gewerbegebiet „Mainhardter Weg“ geklärt werden. Auch können Beeinträchtigungen und Umsatzeinbußen für das örtliche Gewerbe nicht ausgeschlossen werden.
Verwaltung und Gemeinderat sind sich einig, dass eine Beteiligung an der Maßnahme unumgänglich ist. Gerade in Verbindung mit der Ortskernsanierung können hier für die den Hauptort Großerlach hinsichtlich Verkehrsberuhigung und Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität deutliche Verbesserungen erzielt werden. Ebenso können Verbesserung bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, sowie bei der Stromversorgung und Glasfaseranbindung erreicht werden. Ebenso einig war man sich, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert und beteiligt werden.
Als nächster Schritt ist nun zunächst eine Bedarfsplanung hinsichtlich der Verkehrsraumgestaltung zu erstellen. Dafür hat das Gremium nach ausführlicher Beratung ein Anforderungsprofil festgelegt. Dieses umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Es bleibt zu beachten, dass es sich bei der Bundesstraße um eine ausgewiesene Schwerlaststrecke handelt, weshalb nicht alle baulichen Maßnahmen zulässig sind. So ist von Seiten des Regierungspräsidiums eine Mindestfahrbahnbreite von sieben Metern vorgegeben.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass eine Forderung bzw. Antragstellung auf eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 vorerst nicht erfolgen soll. Hier soll zunächst beobachtet werden, inwieweit sich die baulichen Maßnahmen auf den Verkehrslärm auswirken. Hier könnten dann später noch abschnittsweise Geschwindigkeitsreduzierungen beantragt werden.
Die Linksabbiegespur an der B14 zur Liemersbacher Straße (K1812) soll in diesem Zuge ebenfalls realisiert werden, wobei nochmals die Möglichkeit eines Kreisverkehrs abgefragt werden soll.
Vorerst noch zurückgestellt wird die Neugestaltung der Parkflächen oberhalb des Sportplatzes. Da davon auszugehen ist, dass diese Fläche bei den Bauarbeiten in Anspruch genommen werden muss, wird im Nachgang eine Wiederherstellung dieser Fläche erforderlich sein.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, dass sich die Gemeinde an der Sanierungs- und Ausbaumaßnahme der Ortsdurchfahrt der B14 in Großerlach beteiligt. Ebenso wurde das Anforderungsprofil beschlossen. Das Büro Riker + Rebmann aus Murrhardt wurde mit der Bedarfsplanung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt der B14 in Großerlach beauftragt. Ebenfalls beschlossen wurde, dass eine Bürgerbeteiligung in geeigneter Form stattfinden soll.
Bausachen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag für die Überschreitung des Baufensters beim Neubau eines Carports in der Goethestraße 24, Großerlach.
Bekanntgaben
Für das kommende Jahr sind seitens der Gemeinde folgende Veranstaltungen vorgesehen:
Die nächste Sitzung des Gemeinderats ist für den 11.12.2025 terminiert.
Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen