Gemeinde Großerlach

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Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Großerlach - Aufruf

 Entsprechend den vom Gemeinderat festgelegten Ehrungsrichtlinien, würdigt die Gemeinde Großerlach besondere Verdienste und Leistungen auf sportlichem, kulturellem, wohltätigem, oder beruflichem bzw. wirtschaftlichem Gebiet, sowie ehrenamtlich besonders engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Geehrt werden können Personen, die in Großerlach wohnen oder einer Gruppe oder einem Verein mit Sitz in Großerlach angehören, nach folgenden Kriterien:
 
Kriterien für den Bereich „Sport“:
Ehrennadel in Bronze
- Kreis-, Gau- und Bezirksmeisterschaft: 1. Platz
Ehrennadel in Silber
- Regionalentscheide, Württ. bzw. Baden-Württ. Meisterschaft: 1.-3. Platz
- Landesauswahl: Teilnahme
Ehrennadel in Gold
- Süddeutsche und Deutsche Meisterschaft: 1.-3. Platz
- Europameisterschaft: Teilnahme
- Weltmeisterschaft: Teilnahme
- Olympiade: Teilnahme
- Nationalmannschaft: Teilnahme

Kriterien für den Bereich „Kultur“:
Ehrennadel in Bronze
-
„D3 Leistungsabzeichen“ in Gold auf Kreisebene: Note „sehr gut“
- Wertungsspiel der vereine auf Kreis- bzw. Bezirksebene: Note „sehr gut“
Ehrennadel in Silber
-
„Jugend musiziert“ auf Regional- bzw. Landesebene: 1.-3. Platz
- Wertungsspiel der Vereine auf Landesebene: Note „sehr gut“
Ehrennadel in Gold
-
„Jugend musiziert“ auf Bundesebene: 1.-3. Platz
- Musik- und Kunstwettbewerbe mit überregionaler Bedeutung, d.h. offen für Teilnehmer/innen aus dem ganzen Land, dem Bund und international.

Sonstige besondere Verdienste:
Bei vergleichbaren Erfolgen oder Verdiensten im Bereich des Sports, der Kultur oder auf sonstigem Gebiet (z.B. Soziales, Literatur, Technik, etc.), die nicht aufgeführt sind, werden diese Stufen sinngemäß angewandt. Grundsätzlich gilt, dass bei mehreren Erfolgen nur die höherrangige Ehrung verliehen wird.

Auszeichnung für außergewöhnliches, langjähriges Engagement im Ehrenamt:
Die Gemeinde Großerlach würdigt langjährige und vom Ausmaß her außergewöhnliche Leistung und Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern für das solidarische Zusammenleben in der Gemeinde mit besonderem persönlichem Einsatz für das Gemeinwohl, insbesondere das bürgerschaftliche Engagement, mit der Ehrennadel. Für diese Ehrung besonders in Betracht kommen Personen, die sich auf sportlichem, kulturellem, sozialem, kommunalpolitischem, kreativem und wirtschaftlichem Gebiet um die Gemeinde und ihre Einwohner verdient gemacht und damit das Ansehen der Gemeinde gefördert haben.
Ehrennadel in Bronze: für insgesamt 20-jährige herausragende aktive und verantwortliche Mitwirkung in Vereinen und Organisationen.
Ehrennadel in Silber: für insgesamt 25-jährige herausragende aktive und verantwortliche Mitwirkung in Vereinen oder Organisationen.
Ehrennadel in Gold: für insgesamt 30-jährige herausragende aktive und hervorragende Mitwirkung in Vereinen und Organisationen.
Besonders verdiente ehrenamtlich tätige Personen, die sich durch vorbildliches bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben, können ebenfalls mit der Gemeindenadel ausgezeichnet werden. Das gleiche gilt für besondere Leistungen im privaten Bereich.

Berücksichtigt werden können nur Leistungen und Verdienste die im Jahr 2025 erreicht worden sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine mögliche Ehrung nur dann geprüft werden kann, wenn ein entsprechender Vorschlag vorliegt, die reine Berichterstattung im Mitteilungsblatt oder in der Presse reicht nicht aus.
Da zu den erwähnten Gesichtspunkten alle Vereine (Vereinsvorstände) sowie jede(r) Bürger(in) der Gemeinde Großerlach vorschlagsberechtigt sind, bitten wir sie, ihren Vorschlag schriftlich (auch per E-Mail) bis Freitag, 31. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Ehrungen finden im Rahmen des 18. Großerlacher Bürgertreffs am 17.04.2026 statt. Eine Verleihung der Ehrennadel kommt auch anlässlich einer Veranstaltung des betreffenden Vereins in Betracht. Sofern dies gewünscht wird, bitten wir darum, dies mit der Einreichung des Vorschlages mitzuteilen und auch anzugeben, wo und wann die Ehrung dann erfolgen soll.
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Hauptamtsleiter Steffen Barth (Tel: 07903/9154-26 oder E-Mail.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de