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Abwasserbeseitigung: Gebührenkalkulation 2025 bis 2027
Die bisherigen Gebührensätze galten für das Jahr 2024, weshalb eine neue Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erforderlich wurde. Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2024 einen Bevorratungsbeschluss über die Abwassergebühren gefasst. Dieser Beschluss ermöglicht eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2025. Die Gebührenkalkulation, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Heyder + Partner erarbeitet.
Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Zuordnung aller Aufwendungen und Erträge in Kanal- und Klärbereich. Auf dieser Grundlage werden die entsprechenden Kostenanteile nach beigefügter prozentualer Aufteilung auf Straßenentwässerung, Niederschlagswasser-, Kanal- und Klärgebühr verteilt.
In 2020 wurden beim Schmutzwasser eine Überdeckung aus den Gebühreneinnahmen erzielt, beim Niederschlagswasser gab es eine Unterdeckung. Überdeckung müssen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Verwaltung hat empfohlen, sowohl Überschüsse als auch Unterdeckungen der Vorjahre in die Kalkulation einzubeziehen, um eine möglichst verursachungsgerechte und stabile Gebührenentwicklung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass die Erhebung kostendeckender Gebühren in vielen Bereichen Grundlage zur Ermittlung der Förderhöhe ist.
Die Gebührenüber- bzw. Unterdeckungen aus den Jahren 2021 bis 2023 können noch nicht ausgeglichen werden, da hier noch keine abschließende Betriebsabrechnung erfolgt ist. Der Ausgleich der Jahre 2021 bis 2023 hat daher in der Gebührenkalkulation 2028 zu erfolgen.
Für 2025 hat die Kalkulation mit Berücksichtigung der Über- und Unterdeckung folgende Gebührensätze ergeben:
Für 2026 und 2027 hat die Kalkulation folgende Gebührensätze ergeben:
Bislang lagen die Gebührensätze bei 4,73 Euro/m³ (Schmutzwasser) und 0,64 Euro/m² (Niederschlagswasser).
Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen zeigt einen durchschnittlichen Gebührensatz der Schmutzwassergebühr von 3,89 Euro/m³ bei einer Spanne von 2,98 Euro/m³ bis 4,43 Euro/m³, bei der Niederschlagswassergebühr durchschnittlich 0,43 Euro/m², bei einer Spanne von 0,30 Euro/m² bis 0,63 Euro/m².
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Gebührensätze und die erforderliche Änderung der Abwassersatzung.
Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen