Fuhrpark Bauhof: Ersatzbeschaffung Pritschenwagen
Der Bauhof der Gemeinde verfügte bislang über ein Pritschenfahrzeug mit Dreiseitenkipper. Dieses Fahrzeug ist für den täglichen Einsatz im Bauhof (u.a. Transport von Material, Gerätschaften und Arbeitsmitteln) zwingend notwendig. Das geleaste Fahrzeug und erlitt bei einem Verkehrsunfall Mitte Oktober 2025 einen Totalschaden. Nach Klärung der Schadensabwicklung hatte nun der Gemeinderat über die Ersatzbeschaffung zu entscheiden. In Abstimmung mit dem Bauhof wurde daher ein Angebot für ein geeignetes Ersatzfahrzeug eingeholt. Das Autohaus Bay, Sulzbach an der Murr, bietet einen Ford Transit, Einzelkabine mit Dreiseitenkipper, als Tageszulassung an. Das Fahrzeug ist sofort lieferbar und entspricht den Anforderungen des Bauhofs. Der Kaufpreis beläuft sich auf rd. 48.000 Euro (brutto). In der Leasingvariante beträgt die monatliche Leasingrate 826,25 Euro, bei einer Laufzeit von 60 Monaten.
Die Notwendigkeit des Pritschenfahrzeugs in der angebotenen Ausführung war unstrittig, der Gemeinderat bevorzugte allerdings den Kauf des Fahrzeuges gegenüber einer Leasinglösung.
Auch seitens der Verwaltung wird grundsätzlich der Kauf bevorzugt. Da allerdings noch kein Haushaltsplan für 2026 vorliegt und dies auch noch etwas dauern wird, befindet man sich derzeit noch in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“, weshalb Beschaffungen nur bei bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Diese sind beim Kauf des Pritschenfahrzeugs nicht gegeben. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, das Fahrzeug vorerst zu leasen und dieses dann, sobald der Haushaltsplan 2026 genehmigt ist, aus dem Leasingvertrag abzulösen und zu erwerben.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig diesem Vorschlag an.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem Ziel, konkrete Wege und Maßnahmen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des gesamten Gebäudebestands einer Kommune aufzuzeigen. Sie dient als Entscheidungs- und Orientierungsgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung, um die Wärmewende vor Ort systematisch, wirtschaftlich und sozialverträglich umzusetzen. Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg soll die Wärmeversorgung spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral erfolgen.
Die Gemeinde Großerlach hatte Ende 2023 im „Konvoi“ mit Sulzbach/Murr und Spiegelberg die Förderung für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung beantragt und auch bewilligt bekommen (Fördersatz 80%). Das Büro GEO DATA wurde mit den Arbeiten beauftragt.
Im August 2025 gab es dann eine gesetzliche Änderung, wonach die Gemeinden nun verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Somit handelt es sich um eine neue Pflichtaufgabe, was bedeutet, dass den Kommunen aufgrund des Konnexitätsprinzips die hieraus entstehenden Kosten (ohne Eigenanteil) zu erstatten sind. Da die „Konvoi-Gemeinden“ bislang noch keine Fördermittel abgerufen haben, ist ein Wechsel auf das neue (Förder-)Verfahren möglich. Das beauftragte Planungsbüro kann ohne zeitliche Unterbrechung weiterarbeiten. Da die Anforderungen an die verpflichtende Wärmeplanung etwas umfangreicher sind, erhöhen sich aber die Planungskosten um rd. 20 %. Zudem erhält jede Gemeinde eine gesonderte Wärmeplanung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wechsel auf die verpflichtende kommunale Wärmeplanung.
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“: Sandsteinarbeiten
Der Gemeinderat hatte im Mai 2025 mehrheitlich abgelehnt, den Auftrag zur Sandsteinsanierung zu vergeben, da der tatsächlich notwendige Umfang der Arbeiten die ausgeschriebenen Leistungen erheblich überschritten hatte. Das beauftragte Büro Ettle hatte daraufhin unter Hinzuziehung einer Fachfirma den erforderlichen Umfang der Sanierungsarbeiten und deren voraussichtlichen Kosten ermittelt. Im Oktober 2025 hatte der Gemeinderat, nach Beschlussempfehlung des Ortschaftsrats, den Umfang der Sanierung der Sandsteinfassade beschlossen. Vorgesehen ist die Giebelseite zu sanieren. Entsprechend der Beschlussfassung erfolgte dann eine öffentliche Ausschreibung der Arbeiten. Auf die Ausschreibung hin sind zwei Angebote eingegangen. Günstigster Bieter ist die Firma Ulrich Natursteine aus Korb mit dem Angebotspreis von 39.332,36 Euro. Der Preis liegt zwar über der Kostenschätzung, liegen aber mit den noch ausstehenden Kosten für die Architektenleitung im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Natursteinarbeiten.
Bausachen
Der Gemeinderat beschloss, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen:
1. Aufteilung des bestehenden Grundstückes in 5 Einzelgrundstücke mit separater Zufahrt, Flst. 45/4, Grab, Limesweg 8 (Bauvoranfrage)
2. Neubau Musterhaus mit Kundenstellplätzen, Wiesenstraße 6, Flst. Nr.: 52/2, Grab (Befreiungsantrag)
3. Teilabbruch Geschosse und Garagen sowie Ersatzneubau EG, OG, Garage und Carport in Holzverbundbauweise
Zu den Bausachen Ziff. 1 und 3 hatte der Ortschaftsrat zuvor einstimmig eine entsprechende Beschlussempfehlung beschlossen. Bei Ziff. 2 hatte der Ortschaftsrat mehrheitlich empfohlen das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Neubau von 8 Wohnhäusern, Flst. 136, 137 141,142/1, In der Reute, Großerlach, sowie die Zustimmung nach § 31 Absatz 3 BauGB.
Bekanntgaben
• Die Elektro- und Sanitärarbeiten am Gebäude Stuttgarter Straße 9, Großerlach wurden durchgeführt, die Kosten lagen bei rd. 14.500 Euro. Es ist vorgesehen, dieses baldmöglichst als Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft zu nutzen.
• In der Kalenderwoche 3 hat das Rathausteam gemeinsam das Rathaus „ausgemistet“.
• Die nächste Sitzung des Gemeinderats ist für den 19.02.2026 terminiert. Der Ortschaftsrat tagt wieder am 17.02.2026.