Gemeinde Großerlach

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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.

Aktuell veröffentlichte Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach

Bekanntmachung: Wahlwerbung der Parteien zur Landtagswahl 2026

Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Großerlach ermöglicht es den Parteien, mit Plakatwerbung auf öffentlichen Flächen zu werben.
 
Wahlplakate:

  • Wahlplakate, dürfen in der Regel frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. Für die Landtagswahl 2026 beginnt der Plakatierungszeitraum am Samstag, den 24.01.2026.
  • Für die Plakatierung wird eine Sondernutzungserlaubnis nach Antragstellung erteilt. Nachstehend weitergehende Regelungen bleiben hiervon unberührt.
  • Im Hauptort Großerlach, sowie den Teilorten Grab und Neufürstenhütte sind maximal 4 (Doppel-)Plakatträger zulässig, in den übrigen Teilorten maximal 2. Die Maximalgröße beträgt DIN A1.
  • Die Plakatgröße beträgt max. DINA1
    • Andere bereits in unmittelbarer Nähe angebrachte Plakate dürfen in ihrer Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden und der unmittelbare Zugangsbereich müssen von Wahlwerbung freigehalten werden. Diese befinden sich in Liemersbacher Straße 8 (Gemeindehalle Großerlach), Wiesenstraße 5 (Schwalbenflughalle Grab) und Großerlacher Straße 29 (Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte).
  • Detaillierte Vorgaben/Auflagen sind der Genehmigung zu entnehmen.
  • Die Sondernutzungserlaubnisse für Plakate ergehen gebührenfrei.
  • Großplakate und Werbebanner werden nicht genehmigt
  • Bei Zuwiderhandlungen muss mit einem Bußgeld und Entfernung der Plakate von Amts wegen gerechnet werden.
  • Die Genehmigungen zur Plakatierung können ab sofort beim Hauptamt der Gemeinde Großerlach beantragt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail an barth@grosserlach.de spätestens bis zum 29.12.2025 ein.
    • Die Genehmigungen werden in KW 2/2026 erteilt und per E-Mail zugestellt.

 
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Barth (07903/9154-26 od. barth@grosserlach.de)

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de