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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Großerlach ermöglicht es den Parteien, mit Plakatwerbung auf öffentlichen Flächen zu werben.
Wahlplakate:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Barth (07903/9154-26 od. barth@grosserlach.de)