Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat in der öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 die Klarstellungssatzung „Unterfischbach“ gemäß § 10 BauGB und § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung „Unterfischbach“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Außenbereichssatzung „Unterfischbach“ vom 04.11.2003 außer Kraft.