Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Stadt Murrhardt, der Gemeinde Sulzbach a. d. Murr, der Gemeinde Großerlach und der Gemeinde Spiegelberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat am 22.05.2025 beschlossene Vereinbarung wurde am 30.09.2025 unterzeichnet und vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis am 13.11.2025 genehmigt.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de