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Der Gemeinderat hat am 11.12.2025 eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.