Gemeinde Großerlach

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Sitzung Gemeinderat (18.09.2025) und Ortschaftsrat (16.09.2025)- Bericht

Kindergartengebühren
Die Vertreter der Kommunen und der Kirchen legen regelmäßig Landesrichtsätze für Kindergartengebühren fest. Diese dienen als Grundlage für die Gebührenkalkulationen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 hat man sich auf eine Steigerung von 7,3 % verständigt. Diese erhebliche Steigerung ist damit begründet, dass in den vergangenen Jahren, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Kostensteigerungen nicht vollumfänglich berücksichtigt worden waren. Das angestrebte Ziel der o.g. Verbände bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20% durch die Kindergartengebühren.
Dieses Ziel wird für die Gemeinde Großerlach, wie in nahezu allen Gemeinden, deutlich verfehlt. Anhand der Planzahlen für 2025 betragen die Gesamtaufwendung für die Kinderbetreuung rd. 2.160.000 Euro. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 553.800 Euro gegenüber, davon sind 152.000 Euro Kindergartengebühren.
Die Anforderungen seitens der Politik aber auch der Eltern an die Kinderbetreuung steigen stetig. Dem gegenüber steht eine in keiner Weise auskömmliche Finanzausstattung, die Landeszuschüsse für diese Pflichtaufgabe betragen rd. 19% der Gesamtausgaben.
Wie in den vergangenen Jahren wird die Gebührenerhöhung erst zum Jahresbeginn (01.01.) umgesetzt und nicht wie in nahezu allen Gemeinden üblich zu Beginn des Kindergartenjahres (01.09).
Die neuen Gebühren wurden anhand der in den letzten Jahren beschlossen Kalkulationsgrundlagen festgelegt, nur bei der Nachmittagsbetreuung wurden diese etwas nach oben angepasst.
Verwaltung und Gemeinderat ist es bewusst, dass die Kindergartengebühren für Eltern eine große finanzielle Belastung bedeuten. Allerdings wird auch jeder Betreuungsplatz mit mehr als 10.000 Euro jährlich aus allgemeinen Finanzmitteln der Gemeinde bezuschusst.
Der Gemeinderat hat einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen zugestimmt und die Änderungssatzung beschlossen. Wie in den Vorjahren wird die Umstellung der Kindergartengebühren zum 01.01.2025 umgesetzt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Kindergartensatzung wird hingewiesen.
 
Friedhof Großerlach: neues Urnengrabfeld
Auf dem Friedhof Großerlach steht derzeit nur noch ein freies Urnenerdgrab zur Verfügung. Da in absehbarer Zeit auch keine derzeit belegten Urnenerdgräber frei werden ist die Schaffung eines neuen Urnenfeldes erforderlich, um diese Bestattungsmöglichkeit zu gewährleisten. Gemeinsam mit Mitarbeitern des Bauhofs wurde die Fläche unterhalb der bestehenden Baumgräber entlang des Weges als am besten geeigneter Standort ermittelt. Dort ist ausreichend Platz, um zehn neue Urnenerdgräber anzulegen und er fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für das Anlegen der Grabfelder am vorgeschlagenen Standort aus. Die Umsetzung erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde.
 
Erweiterung des Sirenennetzes
Mit Einführung der digitalen Alarmierung (stiller Alarm) wurden die analogen Sirenenanlagen außer Betrieb genommen. Um Wartungs- und Unterhaltungskosten zu vermeiden, wurden die Anlagen, häufig im Zuge von Dachsanierungen, abgebaut.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zum Beispiel bei Starkregenereignissen und Hochwasserlagen haben gezeigt, dass die Alarmierung der Bevölkerung ausschließlich über digitale Medien nicht ausreichend wahrgenommen wird. Bund und Länder hatten deshalb 2022 das „Sonderprogramm Sirenen“ aufgelegt, um die Warnmöglichkeiten der Bevölkerung
zu verbessern. Die Gemeinde Großerlach hatte damals unverzüglich einen Antrag für die fünf Sirenenstandorte Rathaus Großerlach, Schwalbenflughalle Grab, Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte, Pumpstation Trauzenbach und Erlacher Höhe gestellt und auch bewilligt bekommen. Vor allem aufgrund langer Liefer- und Ausführungsfristen wurden diese Anfang 2025 errichtet und kürzlich am bundesweiten Warntag am 11.09.2025 erfolgreich getestet.
Bei der Beratung im Jahr 2022 wurden durch eine Fachfirma zusätzlich Sirenen in Liemersbach und Morbach empfohlen. In der Sitzung am 24.11.2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Sirenennetz um diese beiden Standorte zu erweitern. Da man für diese zusätzlichen Sirenenanlagen keine Fördermittel erhalten konnte, hat man diese bisher nicht realisiert. Das Sirenenförderprogramm 2025 bietet nun die Möglichkeit, diese beiden Standorte nachträglich umzusetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, für eine Anlage als Dach-/Gebäudemontage beträgt dieser bis zu 10.850 Euro, für eine freistehende Mastanlage (wie in Trauzenbach) bis zu 17.350 Euro. Die Förderung deckt rd. 70% der Kosten. Je nach Ausführungsart ist pro Standort mit Gesamtkosten von ca. 15.000 bis 25.000 Euro zu rechnen. Der gemeindliche Eigenanteil läge somit bei ca. 4.500 Euro bis 7.500 Euro pro Standort.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sirenenstandorte Liemersbach und Morbach umzusetzen. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart.
 
Bausachen
Der Gemeinderat beschloss, nach vorheriger Beschlussempfehlung des Ortschaftsrats, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen:

  • Sanierung, Teilerweiterung und Nutzungsänderung einer bestehenden Halle (geänderte Ausführung), Sulzbacher Straße 2, Grab
  • Nutzungsänderung Arbeitszimmer in Kosmetikraum, Sulzbacher Straße 3, Grab
  • Unterstand für Pferde, Errichtung eines Weidezauns, Murrhardter Straße, Trauzenbach
  • Innerer Ausbau des bestehenden Stallanbaus zu Wohnraum, Hohenbrach 21

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu folgendem Baugesuch:

  • Erweiterung Tierheim Großerlach -veränderte Ausführung: Überdachung Eingangsbereich, Überdachung Umgang, Änderung Dachrichtung Carport, Erlacher Höhe 9

Die Baurechtsbehörde hat die Bauvoranfrage über 8 Wohnhäuser im Bereich „Reute“ abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde das Baugesuch über einen Ausbau in Mittelfischbach 5. In beiden Fällen hatte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
Bekanntgaben
Die nächsten Sitzungen sind für den 14.10.2025 (Ortschaftsrat) und 16.10.2025 (Gemeinderat) terminiert.

Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de