Gemeinde Großerlach

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Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule?

Seit diesem Schuljahr ist der Ganztagsschulbetrieb an Grundschulen im Schulgesetz verankert worden und die Rahmenbedingungen wurden festgelegt. Die Gemeinde Großerlach als Schulträger und die Grundschule hatten vor einem Jahr gemeinsam entschieden, nichts zu überstürzen und weder für das aktuelle noch für das kommende Schuljahr einen Antrag zu stellen. Dies konnte man guten Gewissens vertreten, da bereits vor Einführung der sogenannten Ganztagesschule durch die Landesregierung an der Grundschule Großerlach ein umfangreiches, flexibles und zudem kostengünstiges Betreuungsangebot aufgebaut wurde, welches nicht nur Betreuungszeiten anbietet, die deutlich über die Anforderungen der neuen Ganztagesschule hinausgehen, sondern auch Lerninhalte und wichtige Fähigkeiten an die Kinder vermittelt.
Da jedoch eine möglichst flächendeckende Einführung der Ganztagesschule offenkundig erklärtes Ziel der Landesregierung ist, steht zu befürchten, dass das derzeit noch „bis auf weiteres“ weiter gewährte Finanzierungsmodell des Landes für „Verlässliche Grundschule“ und die flexible Nachmittagsbetreuung über kurz oder lang eingestellt wird. Die weitere Entwicklung muss also im Auge behalten werden. Da im weiteren Entscheidungsprozess zudem die betroffene Elternschaft mit eingebunden werden soll, haben die Grundschule und die Gemeinde Großerlach zu einem Informationsabend zum Thema „Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule“ eingeladen. Da man davon ausgegangen war, dass die Bedeutung dieser Thematik, bis hin zur Frage der dauerhaften Sicherung des Schulstandorts Großerlach, den meisten Eltern bewusst sein müsste, war mit einer gut besuchten Veranstaltung zu rechnen. Zur Überraschung und zum Bedauern der Anwesenden waren dann aber leider nur 15 Eltern der Einladung gefolgt.
Bürgermeister Christoph Jäger, Grundschulleiter Thomas Geiger und Hauptamtsleiter Steffen Barth informierten über die pädagogischen Inhalte, sowie die organisatorischen und finanziellen Aspekte einer möglichen Ganztagsschule und verglichen diese mit dem vorhandenen Betreuungsangebot. Die Ganztagsschule kann entweder auf freiwilliger Basis oder für alle Schüler verpflichtend eingeführt werden. Dabei machte Schulleiter Thomas Geiger deutlich, dass die zwingend vorgeschriebene Mindestzahl von 25 Kindern bei derzeit rund 60 Schülern auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen sei. Auch der scheinbare Vorteil einer Ganztagesschule bezüglich der Vermittlung von Lerninhalten relativiere sich am Standort Großerlach, wenn man berücksichtige, dass dies vorwiegend über Kooperationen z.B. mit Vereinen erreicht werden soll – was man in Großerlach über das bestehende Modell schon seit einiger Zeit erfolgreich praktiziere. Vor allem aber der Vorteil der Flexibilität des aktuellen Betreuungsmodells für die Familien – und damit die wichtige Entscheidungsfreiheit der Eltern, wieviel schulische Betreuungszeit sie für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten - entfalle bei einer verpflichtenden Einführung der Ganztagesschule zumindest teilweise.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die anwesenden Eltern dies genauso sehen und das aktuelle Betreuungsmodell als nahezu ideal auf die örtlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnitten betrachten. Es war bei allen Anwesenden, Eltern, Schulleitung, Gemeindeverwaltung und Gemeinderäte, eine eindeutige Tendenz zu erkennen, das bestehende Betreuungsmodell so lange wie irgend möglich beizubehalten.
Bürgermeister Jäger machte abschließend deutlich, dass man sich trotzdem weiterhin mit dem Thema Ganztagsschule auseinandersetzen müsse. Momentan gelte zwar noch der Bestandschutz für die Bezuschussung der vorhandenen Betreuungsangebote, Garantien für die Zukunft gäbe es aber keine. Fallen diese Zuschüsse weg, habe man voraussichtlich keine andere Wahl, als dann die Ganztagesschule einzuführen.
Nach den Pfingstferien soll eine Bedarfsumfrage bei den Eltern durchgeführt werden, dann erfolgt eine Sitzung der Schulkonferenz, bevor abschließend der Gemeinderat über die Frage der Antragstellung Beschluss fasst.

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Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de