Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (30.11.2021) und Bauausschuss (02.12.2021) - Bericht

Ortschaftsrat Grab

Kreisstraßenausbau in Grab
Bauabschnitt I: Ortsmitte bis „Bahnhöfle“
Bauabschnitt II: „Bahnhöfle“ bis Morbach
Bürgermeister Jäger informierte den Ortschaftsrat Grab über den aktuellen Stand. An den mit Ortschaftsrat und Gemeinderat abgestimmten Plänen habe sich nichts geändert, sie sollen so zur Umsetzung kommen. Am vorangegangenen Freitag habe nun eine Besprechung mit der durch den Landkreis beauftragten Firma Lukas Gläser aus Aspach und Vertretern des Landkreises stattgefunden. Der Baubeginn wurde nun einvernehmlich auf die letzte Februarwoche 2022 gelegt, bis Ende Mai 2022 sollen die Arbeiten abgeschlossen werden. Dabei ist beabsichtigt, dass beide Bauabschnitte gleichzeitig durchgeführt werden, was die erforderlichen Straßensperrungen um rund drei Monate verkürze. Auch wurde festgelegt, dass der geplante Limesmarkt über Pfingsten bei der Planung und Durchführung berücksichtigt wird. Für den Busverkehr werden derzeit entsprechende Umleitungen und Ersatzfahrten geplant.
 
Barrierefreie Bushaltestellen
Bürgermeister Jäger informierte den Ortschaftsrat Grab über den Sachstand bezogen auf im Bezirk Grab liegende Bushaltestellen. Eine besondere Herausforderung sei hierbei die Bushaltestelle am Limesweg. Diese sei für das erste Maßnahmenpaket 2022 vorgesehen. Bei den planerischen Untersuchungen sei der Gedanke aufgekommen, diese in den Kronenweg zu verlegen, wozu er die Meinung des Ortschaftsrats einholen wolle. Vorteil sei hierbei, dass kein Eingriff in das optisch markante Ensemble bestehend aus Altem Rathaus nebst Backhäusle, Wiese und den davor angelegten Stellplätzen erforderlich sei. Lediglich das Buswartehäuschen könnte dort wieder abgebaut werden. Auch das historische Pflaster mit der Maibaumgrube könnte nur so erhalten bleiben. Voraussetzung sei aber eine Einigung mit dem anliegenden Grundstückseigentümer. Nach ausführlicher Beratung stimmte der Ortschaftsrat Grab mehrheitlich einer Verlegung der Bushaltestelle zu, sofern der erforderliche Grunderwerb möglich ist.
 
Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss
 
Errichtung/Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Grab, Eichwald 32 – Flst. 65/9
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Lediglich der geplante Carport überschreitet teilweise das Baufenster. Der Bebauungsplan räumt diese Möglichkeit unter Einhaltung von festgeschriebenen Mindestabständen zu öffentlichen Wegen und Verkehrsanlagen im Wege der Abwägung ein, solange entgegenstehende Konflikte mit anderen Abwägungskriterien nicht festgestellt werden. Ortschaftsrat und Bauausschuss sahen das als gegeben und erteilten ihr Einvernehmen.
 
Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Schwalbenflug 10 – Flst. 122/6
Ortschaftsrat und Bauausschuss standen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Einzig die abweichende Firstrichtung veranlasste den Ortschaftsrat Grab, dem Bauausschuss die Ablehnung des Einvernehmens zu empfehlen. Durch eine bebauungsplankonforme Stellung des Gebäudes würde sich auch die geringfügige Überschreitung des Baufensters erledigen.
Der Bauausschuss schloss sich nach ausführlicher Beratung dieser Empfehlung nicht an. Die Abweichung sei städtebaulich vertretbar, zumal im Gebiet bereits vergleichbare und abweichende Firstrichtungen vorhanden seien. Das Einvernehmen wurde mehrheitlich erteilt.
 
Der Bauausschuss beriet darüber hinaus über folgende Bauangelegenheiten:
 
Errichtung/Änderung Dachgeschossausbau mit Einbau von Gauben, Neubau unterkellerte Garage, Goethestr. 11 – Flst. 271/1
Für Dachgauben wurden schon wiederholt Befreiungen erteilt, solange die Einhaltung der maximal zulässigen Vollgeschosse nachgewiesen wird. Das Einvernehmen wurde erteilt.
 
Aufstellen eines mobilen Abrollcontainers für Pferdemist, Altfürstenhütte, Teichweg Flst. 13/2
Der geplante Standort liegt im Außenbereich und auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hofareals. Grundsätzlich war man aber aufgeschlossen, zumal der Ort landwirtschaftlich geprägt ist. Es sollte aber nochmals überprüft werden, ob über die Standortwahl, Größe und Ausgestaltung mögliche Beeinträchtigungen minimiert werden können. Hierzu fehlten konkretere Angaben. Darum wurde das Einvernehmen zunächst zur Fristwahrung versagt.
 
Errichtung Schmutzwasser-Reinigungsanlage, Mittelfischbach 12 – Flst. 16
Nach kurzer Beratung ergeht wurde das Einvernehmen für die geplante Pflanzenkläranlage erteilt.

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