Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 20.07.2023 - Bericht

Windkraftanlage bei Kuhnweiler/Hals
Ende 2022 war der Presse zu entnehmen, dass der Gemeinderat Wüstenrot sich in einer Standortauswahl für den Bau von Windkraftanlagen als einzig möglichen Standort auf den Eichwald bei Kuhnweiler/Hals geeinigt hat und dort für eine mögliche Windkraftanlage Voruntersuchungen durchgeführt werden sollen.
Anfang Juli wurde nun die Gemeinde Großerlach vom Landratsamt Heilbronn informiert, dass die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH einen Antrag auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG gestellt hat. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass eine Einzelanlage mit einer Gesamthöhe von 267 Meter (Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m) vorgesehen ist.
Obwohl mitgeteilt wurde, dass ein derartiger Vorbescheid noch keine Baugenehmigung erwirkt, steht dennoch eine hieraus resultierende Bindungswirkung zu befürchten.
Aufgrund des Standorts unmittelbar an der Gemarkungsgrenze und der damit verbundenen Bedeutung für die Gemeinde Großerlach, war es der Gemeindeverwaltung wichtig, den Gemeinderat mit der gebotenen Transparenz in öffentlicher Sitzung in Kenntnis zu setzen und bezüglich des weiteren Vorgehens einzubinden.
Man war sich einig, dass für eine fundierte Stellungnahme seitens der Gemeinde die bisher vorliegenden Unterlagen und Informationen nicht ausreichend sind. So ist beispielsweise auf Großerlacher Gemarkung lediglich eine Visualisierung (Wanderparkplatz Neu-/Altfürstenhütte) erfolgt, zudem fehlen Angaben hinsichtlich Abstandsflächen, Schallemissionen, usw. für die betroffenen Wohnplätze der Gemeinde gänzlich. Diese Unterlagen sollen nun eingefordert werden. Auch wolle man der Nachbargemeinde und dem Vorhabenträger dringend anraten, in eine offene Kommunikation einzutreten und eine Bürgerinformationsveranstaltung anzubieten, wie es z.B. im Falle des Vorhabens Greut-Spiegelberg erfolgt ist. In den ausstehenden Gesprächen sollten auch Möglichkeiten erörtert werden, inwiefern die Gemeinde Großerlach im Falle einer Realisierung der Windkraftanlage aufgrund des Standorts unmittelbar an der Gemarkungsgrenze daran partizipieren könne, nachdem von den damit verbundenen Belastungen überwiegend die Gemeinde Großerlach und ihre Bürgerschaft betroffen seien.
 
Parkraumkonzept „Reute“
Im Bereich verschiedener Ortsdurchfahrten werden regelmäßig Beschwerden zum einen seitens der Anwohnerschaft hinsichtlich des zu schnellen Durchfahrtsverkehrs, und zum anderen von Verkehrsteilnehmern hinsichtlich der dort parkenden Fahrzeuge, an die Verwaltung herangetragen. Besonders im Bereich „Reute“ erscheint hier eine Steuerung angebracht. Ein Problem stellt hier vor allem einseitige Beparken der Strecke dar, was zu längeren Wartezeiten - auch für Einsatzkräfte auf der Fahrt zum Gerätehaus – führt, und andererseits auch ein zu schnelles Durchfahren provoziert. Diese Beobachtung wird auch von Anwohnern bestätigt.
Eine mit dem Landratsamt erfolgte Erörterung der Problematik erbrachte als Ergebnis, dass ein sogenanntes Parkraumkonzept hier Abhilfe schaffen könnte. Hierbei wird für den betroffenen Streckenabschnitt zunächst ein allgemeines Parkverbot verfügt, mit dem Zusatz, dass nur auf ausgewiesenen Stellplätzen das Parken gestattet ist. Diese werden in der Regel wechselseitig ausgewiesen, um den Durchgangsverkehr zu gewährleisten, aber zugleich auch verkehrsberuhigend auf ihn einzuwirken.
Die planerische Erstellung eines Parkraumkonzepts, auch für eine Kreisstraßenortsdurchfahrt, obliegt der Gemeinde. Genehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen dann durch das Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde.
Die nun vorgelegten Entwürfe wurden nun unter Berücksichtigung der Planung der Barrierefreien Bushaltestellen erstellt, da sich der künftige Haltestellenstandort auch auf freie Flächen für Parkplätze auswirkt. Unter Beachtung der Gegebenheiten und gesetzlichen Bestimmungen wie Grundstücksein-/-ausfahrten, Mindestfahrbahnbreiten, Sichtverhältnisse, Schleppkurven für Busse und LKW´s, sowie Lage und Ausgestaltung der Bushaltestellen, verblieben im ersten Entwurf lediglich 5 Stellplätze. Nach einer internen Besprechung konnte, mit Einschränkungen für LKW-Verkehr bei haltendem Bus, eine Zahl von maximal 8 Stellplätze erreicht werden, wovon einer eher strittig war.
Damit wären maximal 7 Stellplätze verblieben, weshalb unter Würdigung des offenbar vorhandenen Parkdrucks nach intensiver Diskussion der Gemeinderat einstimmig beschloss, das Parkraumkonzept vorerst nicht zu realisieren. Man wolle eine „Verschlimmbesserung“ der Situation vermeiden. Dennoch stelle vor allem das einseitige Parken ein Problem dar. Hier wolle man den zahlreich anwesenden Anwohner die Chance geben, dies untereinander einvernehmlich zu regeln und auf ein den Verkehrsfluss und die Sicherheit förderndes wechselseitiges Parken überzugehen. An die zahlreich im Publikum anwesenden Anwohner der Reute wurde appelliert, durch umsichtiges und ordnungsgemäßes Parkverhalten selbst zu einer Entschärfung der Situation beizutragen. Man werde die Entwicklung nun beobachten und gegebenenfalls das Parkraumkonzept nochmals im Gemeinderat thematisieren. In der Zwischenzeit soll die Variante mit den 8 Stellplätzen vorsorglich schon einmal dem Landratsamt zur Beurteilung vorgelegt werden.
 
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss wurden als erstes Maßnahmenpaket der barrierefreie Umbau der Haltestellen „Großerlach, Schule“, Neufürstenhütte (am Dorfgemeinschaftshaus Ri. Großerlach), und Grab, Limesweg gemeinsam ausgeschrieben. Dabei soll die Haltestelle „Limesweg“ in den Kronenweg verlegt werden, Parkplätze neu angelegt und zur Vorbereitung einer privaten Erschließungsmaßnahme Kanalarbeiten durchgeführt werden.
Im Haushaltsplan sind für den barrierefreien Umbau Mittel in Höhe von 231.000 Euro vorgesehen, sowie 100.000 Euro für die Neuanlage der Parkplätze. Bezüglich der Erstattung der Kosten für die Kanalanschlussarbeiten an die Gemeinde durch den Eigentümer (rd. 25.000 Euro) liegt eine unterzeichnete Vereinbarung vor.
Auf die Ausschreibung hin sind lediglich zwei Angebote eingegangen. Der etwas günstigere Bieter war die Lukas Gläser GmbH & Co. KG aus Aspach mit 373.263,35 Euro. Die Angebotssumme übersteigt die Kostenberechnung um ca. 18 %. (ca. 56.850 Euro)
Um mit den auch nachfolgend anstehenden Maßnahmen innerhalb des befristeten Förderzeitraums nicht in Verzug zu geraten, hat der Gemeinderat trotz der Überschreitung die Vergabe an die Firma Gläser beschlossen. Die Arbeiten werden voraussichtlich nach den Sommerferien beginnen. Die Fertigstellung ist für Ende November vorgesehen.
 
Bebauungsplan "Mainhardter Weg", 3. Änderung:
Der Eigentümer der westlichen Mischgebietsfläche hatte ein Baugesuch eingereicht. Der Neubau soll Richtung Westen über das Baufenster hinaus und teilweise in das Pflanzgebot hinein errichtet werden, um die für den Betriebsablauf benötigte Rangierfläche vor der Halle zu erreichen. Als Ausgleich des rd. 100 m² wegfallenden Pflanzgebots war vorgesehen, die nördlich im Grundstück befindliche Pflanzgebotsfläche um rd. 140 m² zu erweitern.
Der Bauausschuss hatte Oktober 2022 das Einvernehmen erteilt. Die Baurechtsbehörde hat jedoch mitgeteilt, dass die Überschreitung aufgrund der Größe nicht genehmigungsfähig wäre und vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung des Baufensters auf dem Flurstück Nr. 440 und die Einbeziehung des Flurstück Nr. 439 als Ausgleichfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat hat nun den entsprechenden Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
 
Musikschule Schwäbischer Wald-Limpurger Land
2019 hat der Gemeinderat den Wiederbeitritt der Gemeinde Großerlach in die Musikschule beschlossen. Die seitherigen Entwicklungen bei der Inanspruchnahme des Unterrichtsangebots durch Familien aus der Gemeinde Großerlach bestätigen, dass dies seinerzeit die richtige Entscheidung war.
Im Vergleich zu den Entwicklungen der Gehaltsstrukturen im allgemeinen Bildungsbereich, aber auch konkret im Bereich der eingerichteten Musikschulen, ist die Vergütungssituation an der Musikschule schon seit Jahren als unbefriedigend zu bezeichnen. Bisher ist es der engagierten Geschäftsführerin gelungen, größere Abwanderungen der Lehrkräfte zu verhindern. Auf Dauer wird dies aber nicht haltbar sein, weshalb der Beirat der Musikschule eine stufenweise Anpassung der Vergütungsrichtlinien an den TVöD beschlossen hat. Da sich dies auch auf die finanziellen Beiträge der Mitgliedsgemeinden auswirkt, sind die Zustimmungen durch die jeweiligen Gemeinderäte erforderlich. Ausgehend von den derzeitigen Anmeldezahlen bedeutet dies für Großerlach eine stufenweise Steigerung des Jahresbeitrags von rd. 4.500 Euro für 2023 bis auf 11.000 Euro für 2026. Der Gemeinderat stimmte in Anerkennung und Würdigung der Bedeutung und hervorragenden Arbeit der Musikschule geschlossen der Tarifanpassung zu.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de