Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 18.01.2024 - Bericht

Änderung des Bebauungsplans „Mainhardter Weg“
Zur Realisierung eines geplanten Bauvorhabens im Gewerbegebiet ist eine Erweiterung des Baufensters in das Pflanzgebot hinein erforderlich. Als Ausgleich für die entfallenden Pflanzungen und zur Erhaltung der Eingrünung des Gewerbegebietes wird auf dem angrenzenden Grundstück eine gleichartige Bepflanzung vorgenommen und um zusätzliche Einzelbaumpflanzungen ergänzt. Der Eingriff wird damit in der Summe mehr als kompensiert.
In der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörde wurden lediglich Bedenken und Anregungen von unerheblicher Bedeutung vorgebracht, welche im Gemeinderat abgewogen wurden und keine wesentlichen Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplans zur Folge hatten.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Bebauungsplanänderung als Satzung.
 
Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2024/2025
Im laufenden Kindergartenjahr werden die Betreuungsplätze nach den vorliegenden Anmeldungen komplett belegt sein. In einzelnen Gruppen könnte es sogar zu einer kurzfristigen und vorübergehenden geringen Überbelegung kommen. Im Sommer 2024 werden dann aber voraussichtlich 24 Kinder eingeschult.
Auch für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird mit hohen Kinderzahlen gerechnet, welche die vorhandenen Kapazitäten weitestgehend ausschöpfen werden. Darum ist vorgesehen, den Waldkindergarten um 10 Plätze aufzustocken. Der Betrieb für die Modulkita ist aktuell, aufgrund baurechtlicher Vorschriften, bis Ende 2024 befristet. Seitens der Verwaltung wird eine Betriebsverlängerung bis Sommer 2025 vorgeschlagen, um den möglicherweise nur vorübergehenden Platzbedarf zu decken. Der Gemeinderat wird darüber in der nächsten Sitzung beschließen.
Im Bereich der Ganztagsbetreuung und Kleinkindbetreuung (Krippe) wird man aufgrund der begrenzt vorhandenen Plätze weiterhin angehalten sein, diese vorrangig nach nachgewiesenem Bedarf (z.B. Berufstätigkeit) zu vergeben.
Der Gemeinderat stimmte geschlossen der Bedarfsplanung für 2024/2025 zu.
 
Gemeindewahlausschuss für Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni finden dieses Jahr neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen, sowie Regional-, Kreistagswahl,) statt. Vor jeder Kommunalwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Leitung der Wahlen obliegt.
Vorsitzender ist kraft Gesetz der Bürgermeister, sofern dieser nicht selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist. Da Bürgermeister Christoph Jäger wieder für den Kreistag kandidieren wird, zudem auch seine Nachfolge noch in der Schwebe ist, hat der Gemeinderat Hauptamtsleiter Steffen Barth als Vorsitzenden und als dessen Stellvertreter Ortsvorsteher Georg Holub gewählt; Herr Holub wird nicht mehr bei der Ortschaftsratswahl antreten. Für den Fall, dass vor Abschluss der Kommunalwahlen der neue Bürgermeister bzw. neue Bürgermeisterin das Amt antritt, übernimmt dieser bzw. diese kraft Gesetz den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses. Zu Beisitzerinnen wurden Elke Haag und Melissa Erkert gewählt.
 
Bewertungsrichtlinien
Im Rahmen des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) haben die Gemeinden eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Hierfür ist das Vermögen der Gemeinde zu bewerten. Bei der Bewertung sind nach § 91 Abs. 4 GemO die Vermögensgegenstände grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, anzusetzen. Als Handlungsgrundlage für die erstmalige Bewertung des Vermögens hat die Verwaltung eine Bewertungsrichtlinie erstellt, welche auch Vereinfachungsregeln bzw. Ausnahmen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz vorsieht, soweit dies sinnvoll und zulässig ist. Hierbei wurde auf den entsprechenden landesweiten Leitfaden der „Lenkungsgruppe NKHR“ zurückgegriffen, welcher auch durch die Prüfbehörden bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz herangezogen wird.
Der Gemeinderat stimmte der Bewertungsrichtlinie und den darin festgelegten Ausnahmen zur Kenntnis einstimmig zu.
 
Verschiedenes
Bürgermeister Jäger informierte das Gremium, dass die Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf des Regionalplans zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen fristgerecht abgeben wurde. Da der Entwurf trotz wiederholter Forderung seitens der Gemeinde nach wie vor keine Angaben über vorhandene oder geplante Windkraftanlagen oder Vorranggebiete auf den Nachbarkommunen in den Landkreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall (Region Heilbronn-Franken) enthält, wurden grundsätzliche Bedenken gegen das ausgewiesene Vorranggebiet bei Schönbronn, sowie gegen die im näheren Umkreis auf Nachbargemarkungen vorgesehenen Vorranggebiete erhoben. Denn aufgrund mangelhafter Planunterlagen kann eine mögliche Überlastung durch Umzingelung nicht ausgeschlossen werden. Außerdem wurde vorgebracht, dass beim Vorranggebiet bei Schönbronn der sich in unmittelbarer Nähe befindliche Golfplatz nicht berücksichtig wurde.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de