Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2024 - Bericht

Städtebauliche Sanierung „Ortsmitte Großerlach“
Das beauftragte Büro „STEG“ präsentierte im Gemeinderat die Auswertung der Fragebögen im Wege der Vorbereitenden Untersuchung.
Insgesamt hat es 45 Rückmeldungen gegeben, was einer Rücklaufquote von rd. 30% entspricht. Davon können sich knapp 70% vorstellen, Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen unter Nutzung von Fördermöglichkeiten durchzuführen, wobei das Hauptinteresse insbesondere an energetische Verbesserungen liegt.
Bei der Bewertung des Wohnumfeldes sieht die Mehrheit Defizite in den Bereichen Nahversorgung, Infrastruktur und Verkehr.
Im Nachgang zu der Befragung wurde von Eigentümerseite angefragt, ob das Grundstück „In der Reute 5“ noch in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes mit aufgenommen werden könne. Seitens der Verwaltung wurde dies befürwortet mit der Ergänzung, den angrenzenden Bereich der Bushaltestelle an der B14, sowie den dortigen Kreuzungsbereich ebenfalls mitaufzunehmen. Auch das Büro „STEG“ hat die vorgeschlagene Arrondierung des Gebietes als schlüssig bewertet, weshalb der Gemeinderat einstimmig einen entsprechenden Beschluss fasste.
 
Haushaltsplan 2024
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wurde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 wurde bereits im Dezember vom Gemeinderat beschlossen. Die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Änderungen wurden eingearbeitet.
Das Haushaltsvolumen beträgt 13,4 Mio. Euro und liegt damit nur knapp unter dem letztjährigen Rekordwert. Davon entfallen 5,6 Mio. Euro auf die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten und 0,6 Mio. Euro auf die Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt, sowie 7,2 Mio. Euro auf Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
Im Jahr 2024 muss mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 461.850 Euro gerechnet werden. Die laufenden Kosten, inkl. Abschreibungen, können also durch die Einnahmen nicht gedeckt werden. Grund für dieses Ergebnis sind in erster Linie die gestiegenen Personalkosten, vor allem im Bereich der Kinderbetreuung und -erziehung, sowie Kosten für Dienstleistungen Dritter und gestiegene Energiekosten.
Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann im Planjahr kein Überschuss erzielt werden. Der voraussichtliche Zahlungsmittelbedarf liegt bei rd. 30.000 Euro. Bei einer Deckungslücke von 1.061.450 Euro bei den Investitionen, bedeutet dies einen Finanzierungsmittelbedarf von 1.092.200 Euro. Um diesen Betrag verringert sich die in den Vorjahren angesparte Liquidität der Gemeinde, welche danach planmäßig auf Ende des Jahres 2024 bei 956.069 Euro liegt. Der Schuldenstand wird sich 2024 mit einer Netto-Neuverschuldung von 472.812 Euro auf 1.390.769 Euro erhöhen.
In den kommenden Jahren muss weiter mit erheblichen Defiziten gerechnet werden. So sind Kreditaufnahmen von rd. 2,9 Mio Euro vorgesehen, zudem wird die Liquidität nach aktuellem Planungsstand bis zur gesetzlichen Mindesthöhe reduziert werden müssen. Dies ist ein deutliches Warnzeichen für die künftige Planung, wenn es um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde geht. Hier bewahrheitet sich die eindringliche Warnung des Gemeindetags Baden-Württemberg, welcher deutlich machte, dass die Grenze der Belastbarkeit der Kommunen nicht erreicht, sondern bereits überschritten ist.
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024.
 
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“
Der Gemeinderat hat einstimmig die Vergabe der PV-Anlage, der Zimmerarbeiten, der Glaserarbeiten und des Infrarotheizsystems nebst Elektroarbeiten beschlossen. Die Gesamtvergabesumme beläuft sich auf 318.357,12 Euro. Im Haushaltsplan sind für die Sanierung des ortsprägenden Gebäudes Mittel in Höhe von 485.000 Euro eingestellt. Nach Abzug der Architekten- und Nebenkosten (rd. 86.600 Euro) stehen für die Maßnahme noch 80.000 Euro zur Verfügung. Nach Einschätzung des Architekten ist dieser Betrag für die noch auszuschreibende Lieferung und Montage der Fensterläden und für die Sandsteinsanierung mehr als auskömmlich. Somit stehen auch für Ausbesserungen im Innenbereich, wie z.B. Malerarbeiten oder Bodenbelagsarbeiten nach Demontage der alten Heizkörper, noch Mittel zur Verfügung. Den Auftrag für die PV-Anlage erhielt die Firma Solmey GmbH aus Aspach (61.370,68 Euro). Die Zimmerarbeiten soll die Zimmerei Czerny aus Großerlach (103.308,66 Euro) ausführen. Die Glaserarbeiten wurden an die Fenster Munz GmbH aus Auenwald (31.355,31 Euro) vergeben. Den Auftrag für die Elektroarbeiten mit Infrarotheizsystem erhielt die Firma Bader Elektrotechnik aus Althütte (122.323,07 Euro).
Auf Vorschlag des Ortschaftsrats wurde einstimmig festgelegt, dass die Fensterläden wie früher wieder in den Bereichen mit Holzverkleidung angebracht werden, wobei der Gemeinderat für die nordwestliche Giebelseite Ergänzungen beschloss. Auf der Gebäuderückseite war man sich einig, keine Fensterläden anzubringen.
 
Modulkita
Im Zuge der Beratung über die Bedarfsplanung der Kinder(tages)betreuung 2024/2025 wurde deutlich, dass eine Verlängerung des Betriebs der im Januar 2023 in Betrieb genommenen Modulkita bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 notwendig ist, um den bis Sommer 2025 vorhandenen erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Bislang ist der Betrieb in den angemieteten Modulen auf zwei Jahre befristet. Hierfür ist eine Verlängerung der Baugenehmigung und der Betriebserlaubnis notwendig, wobei die monatlichen Kosten gleich bleiben. Die Kosten für Demontage, Abbau und Rücktransport erhöhen sich um rd. 180 Euro gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung zu.
 
Waldkindergarten
Es war bereits beschlossen, die Platzzahlen im Waldkindergarten „Knickenhöfle“ zu erhöhen und einen sogenannten „Waldkindergartenwagen“ anzuschaffen. ForstBW als Grundstückseigentümer hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Abstimmung mit der unteren Baurechtsbehörde nimmt aktuell noch etwas Zeit in Anspruch.
Bezüglich der Betriebserlaubnis ist dabei vorgesehen, dass nicht die vorhandene Kleingruppe von 10 auf 20 Kinder aufgestockt wird, sondern dass für den Waldkindergartenwagen eine Betriebserlaubnis als weitere Gruppe beantragt wird. Die seitherige Kleingruppe in der Schutzhütte soll dann vorerst „ruhen“.
Gemeinsam mit dem Waldkindergartenteam sollen Raumprogramm und Ausstattung des Wagens erarbeitet und nach Vorlage der baurechtlichen Genehmigung dann auch ausgeschrieben werden.
Im Haushaltsplan wurde ein Mittelansatz in Höhe von 120.000 Euro eingestellt, die Gemeinde versucht, Zuschüsse zu erhalten.
 
Eröffnungsbilanz und Jahresrechnung
Die Gemeinde Großerlach hat zum 01.01.2020 auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Hierfür ist die Vermögensbewertung und das Erstellen einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Dies wurde schon zu einem großen Teil vorbereitet, konnte aber noch nicht abgeschlossen werden.
Aufgrund der nur in Teilzeit besetzten Kämmereistelle wurde deshalb vom Gemeinderat einstimmig das Büro Heyder+Partner mit der Vermögensbewertung und Erstellung der Eröffnungsbilanz beauftragt, die Kosten belaufen sich auf 13.000 Euro (zzgl. MwSt.).
Ebenfalls vergeben wurde die Erstellung der Jahresrechnungen 2020–2023. Hier wird mit Kosten in Höhe von zum Angebotspreis von 8.000-10.000 Euro (zzgl. MwSt.) für die erste Jahresrechnung 2020 und rd. jeweils die Hälfte für die weiteren Jahresrechnungen kalkuliert.
 
Friedhof Grab
Mit dem Ortschaftsrat Grab und dem Gemeinderat wurde bereits besprochen, auf dem Friedhof in Grab die neuen Bestattungsformen zu erweitern und ergänzen. Angedacht sind Baumwiesengräber zur Urnenbestattung in Grabhülsen, die kreisförmig um einen Baum in angelegt werden. Im Unterschied zu bestehenden Wiesen- und Baumgräbern sollen hierbei jedoch keine Grabplatten die Hülsen abdecken, sondern die Fläche eine Wiese bleiben. Zur Anbringung von Namenstafeln der Verstorbenen sollen entsprechende Stelen aufgestellt werden. Dieses Ensemble soll mit einer Ruhebank ergänzt werden. Die schrittweise Umsetzung derartiger Maßnahmen im Friedhofswesen ist grundsätzlich Geschäft der laufenden Verwaltung. Da zur optischen Aufwertung auch gestalterische Elemente angedacht sind, beteiligte BM Jäger dennoch den Ortschaftsrat Grab und Gemeinderat unter Vorlage verschiedener Entwürfe. Seitens des Ortschaftsrats wurde die Entscheidung zurückgestellt, da man zuvor eine Begehung vor Ort wünsche, weshalb eine Beschlussfassung noch nicht möglich war. Um dennoch eine baldige Umsetzung zu ermöglichen, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Umsetzung in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Grab. 
 
Nahverkehrsplan
Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans hatte für die Busanbindung von Großerlach, Grab und Neufürstenhütte eine Erhöhung des sogenannten „Basisangebots“ ergeben. Dies war auch dem Einsatz von Bürgermeister Jäger zu verdanken, der sich im Kreistag dafür einsetzte, dass die maßgeblichen Mindesteinwohnerzahlen zugunsten mittlerer Teilorte angepasst, und unmittelbar umliegende Wohnplätze mit berücksichtigt wurden.
Es stehen nun zum 01.08.2026 die Ausschreibungen und Neuvergaben des Linienbündels 13 mit der Buslinie 380 (Sulzbach–Großerlach–Neufürstenhütte–Mainhardt) zum 01.03.2025 an, sowie des Linienbündels 12 mit der Buslinie 372 (Murrhardt–Trauzenbach–Grab–Großerlach–Mainhardt) und der Schülerverkehrslinie 377 (Murrhardt–Morbach–Grab).
Bei der Neuvergabe des Linienbündel 13 kann es bei die Linie 380 zu Reduzierungen der Weiterführung von und nach Mainhardt kommen, da der Rems-Murr-Kreis die Kosten für Fahrten außerhalb des Kreisgebietes nicht trägt und der Landkreis Schwäbisch Hall nur einen Teil der Kosten übernimmt. Nicht davon betroffen sind jedoch Fahrten in der Hauptverkehrszeit (Schule und Beruf).
Beim Linienbündel 12 ist geplant, die zusätzlichen Fahrtenpaare nicht ausschließlich auf der Linie 372 einzusetzen, sondern auf die Linie 377 umzuschichten, um so die seitherige Schülerverkehrslinie 377 zu einer regulären Buslinie aufzuwerten. Die Linie würde dann von Murrhardt über Mannenweiler und Morbach bis Grab künftig ohne Umstieg bis Großerlach (ggfs. bis Mainhardt) weitergeführt. Somit wären Morbach und Mannenweiler künftig zusätzlich zu den Schülerfahrtzeiten auch in den Ferien und zusätzlich tagsüber mit einzelnen Fahrten angebunden, auch an Samstagen. An Sonn- und Feiertagen wird wie bislang ausschließlich Linie 372 bedient. Für den Bereich Trauzenbach würden dadurch allerdings tagsüber einzelne Verbindungen wegfallen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de