Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2003 - Bericht

Folgende Themen wurden verhandelt:

Jahresrechnung 2002
Der Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme der vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zugestimmt. Näheres ist der gesonderten Bekanntmachung zu entnehmen.

Gebührenordnung für die öffentlichen Einrichtungen
Der Gemeinderat hat einstimmig eine Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindehalle Großerlach, der Schwalbenflughalle Grab und der Gemeinschaftshäuser Neufürstenhütte und Liemersbach beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft (siehe Bekanntmachung).

Hundesteuersatzung
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt über eine Anhebung der Steuersätze zum 01.01.2004 zu beraten. Das Gremium hat nach einer kontrovers geführten Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Sätze der Hundesteuer unverändert zu lassen.
Die Sätze im einzelnen: Ersthund 72 EUR, jeder weitere Hund 252 EUR, Zwingerhaltung 252 EUR und Kampfhunde 1.200 EUR.

Trägerschaft des Kindergarten Grab
Die Evangelische Kirchengemeinde Grab möchte zum 01.01.2004 die Trägerschaft des Kindergarten Grab an die bürgerliche Gemeinde Großerlach abgeben und hat deshalb einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat nach ausführlicher Diskussion, bei zwei Gegenstimmen, beschlossen, dem Gesuch der Evangelischen Kirchengemeinde stattzugeben und die Trägerschaft des Kindergarten Grab zum 01.01.2004 zu übernehmen.
Im Vorfeld wurden Gespräche mit der Kirchengemeinde, der kirchlichen Verwaltungsstelle Waiblingen, sowie dem Kindergartenpersonal geführt. Dabei wurde Einigung über die Konditionen des Betriebsübergangs erzielt. Die Kirchengemeinde verzichtet auf den Restbetrag eines Baukostenzuschusses in Höhe von ca. 6.000 Euro und auf Ansprüche bezüglich der Ausstattung. Im Gegenzug sichert die bürgerliche Gemeinde der Kirchengemeinde ein geistliches Betreuungsrecht für den Kindergarten Grab zu. Das vorhandene Personal wird von der Gemeinde Großerlach übernommen.
Die betroffenen Eltern werden in den nächsten Tagen über den Trägerwechsel und die damit verbunden Auswirkungen gesondert informiert.

Örtliche Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen
Aufgrund einer Neufassung des Kindergartengesetzes hat der Gemeinderat nun eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen formell zu beschließen.
In der Gemeinde Großerlach sind derzeit zwei Kindergärten vorhanden. Der Kindergarten Großerlach umfasst zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, der Kindergarten Grab umfasst eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten. Insgesamt sind derzeit 75 Kindergartenplätze vorhanden.
Derzeit besuchen den Kindergarten Großerlach 45 Kinder, den Kindergarten Grab 17 Kinder. Die Bedarfsplanung für das laufende Kindergartenjahr 2003/2004 wurde wie folgt beschlossen:
Für das laufende Kindergartenjahr ist der vorhandene Bedarf durch die bestehenden Einrichtungen gedeckt. Die zusätzliche Schaffung von Einrichtungen oder Gruppen ist nach aktuellem Stand nicht notwendig. Die Kinder aus dem Teilort Liemersbach werden dem Kindergarten Grab zugeordnet.

Bekanntgaben / Anfragen
1. Bürgermeister Jäger informierte den Gemeinderat darüber, dass die Vergabe der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Schönbronn und der Finkenstraße mittels Eilentscheidung erfolgt.
2. Bürgermeister Jäger beantwortete eine Anfrage aus dem Gemeinderat. Im Gewerbegebiet Mainhardter Weg sind die Flächen im reinen und eingeschränkten Gewerbegebiet komplett veräußert, im Mischgebiet wurden sind noch 14.600 qm frei. Insgesamt sind bereits rund 12.200 qm (ca. 46 %) veräußert.
3. Die Verwaltung gibt bekannt, dass eine Umschuldung eines Kredits vorgenommen wurde, wodurch der Zinssatz um ca. 2 Prozent reduziert werden konnte.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de