Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 4. März 2004 - Bericht

Kommunalwahl 2004:

Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat hat einstimmig die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt. Vorsitzender ist Gemeindeoberinspektor Steffen Barth, dessen Stellvertreterin ist die Gemeindeamtsrätin Ilse Wilk. Als Beisitzer wurden Werner Gänssler und Heinz Hermann gewählt, deren Stellvertreter sind Manfred Steinhardt und Robert Klenk.
Die Wahl des Vorsitzenden wurde notwendig, da sich Bürgermeister Christoph Jäger für die CDU um einen Sitz im Kreistag bewirbt und daher aus gesetzlichen Gründen das Amt des Gemeindewahlausschussvorsitzenden nicht wahrnehmen darf.

Einteilung der Wahlbezirke
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die zur Bundestagswahl 2002 vorgenommene Neueinteilung der Wahlbezirke für die Europa- und Kommunalwahl, sowie die künftigen Wahlen, beizubehalten, das bedeutet, dass Erlach / Erlacher Höhe beim Wahlbezirk Liemersbach und Kleinerlach beim Wahlbezirk Neufürstenhütte bleibt.

Entwässerungsmaßnahme Schönbronn: Pumpwerk und Druckrohrspülanlage

Der Gemeinderat hat einstimmig den Auftrag für die Lieferung und Errichtung eines Schmutzwasserpumpwerkes und einer Druckrohrspülanlage an die Firma Caprari vergeben. Der betreuende Ingenieur, Herr Riker, erläuterte diese Maßnahme und stand dem Gremium rede und Antwort.

Forsteinrichtung: Festlegung der Wirtschaftsziele

Der Gemeinderat hat die Wirtschaftsziele für den Forsteinrichtungszeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2014 festgelegt.
Ziel der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Großerlach ist es unter anderem, dass Schutzfunktion, Nutzfunktion und Erholungsfunktion auf der Grundlage der seitherigen Bewirtschaftung gleichrangig harmonisch weiterentwickelt werden.

Sanierung der Grundschule Großerlach

An der Grundschule Großerlach sind umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Für das Jahr 2004 wurde aufgrund einer aus der im Oktober 2001 erstellten Städtebaulichen Grobanalyse fortentwickelten Maßnahmenplanung eine Förderung aus Mitteln des Ausgleichsstocks beantragt. Im Haushaltsplan 2004 konnte der Gemeinderat für das geplante Vorhaben Mittel in Höhe von 140.000 EUR einstellen. Mit diesem Kostenrahmen mussten die Maßnahmen zunächst gedeckelt werden.
Der Städteplaner und Architekt, Norbert Wurlitzer, der seitens der durch die Gemeinde Großerlach beauftragten Stadtentwicklung Südwest GmbH Stuttgart (STEG) mit dem Fall betraut wurde, informierte den Gemeinderat in vergangener Sitzung über die vorgesehenen Einzelmaßnahmen. Neben der notwendigen Erneuerung des Heizkessels und des Kamins, sowie einigen Verschönerungs- und Verbesserungsarbeiten auch im Gebäudeinneren wird auffallendstes Gewerk die Verlegung des Haupteingangs an den Pausenhof mit gleichzeitiger Verglasung der seither offenen Pausenhalle und die Sanierung des bisherigen Haupteingangs sein, der künftig lediglich als Notausgang dienen soll. Hiervon verspricht man sich einerseits eine größere Sicherheit der Kinder beim Verlassen des Gebäudes, da der Ausgang dann nicht mehr unmittelbar auf die Bushaltestelle und Parkfläche führt. Andererseits stellt dies auch eine wesentliche Verbesserung für die Kinder beim Aufsuchen der Schülertoiletten dar, da dies künftig innerhalb des Schulgebäudes stattfindet.
Die im groben Entwurf vorgelegten Änderungsplanungen fanden im Gremium allgemeine Zustimmung. Zweifel wurden allerdings hinsichtlich der eingesetzten Kosten der Einzelpositionen, sowie hinsichtlich der Durchführbarkeit der Arbeiten noch im Jahr 2004 geäußert. BM Jäger erläuterte, dass Gewissheit über die Kosten erst im Wege der detaillierten Ausführungsplanung und Ausschreibungsverfahren erlangt werden könne. Es sei durchaus damit zu rechnen, dass einzelne Positionen deutlich mehr Kosten verursachen könnten, andere dagegen evtl. auch günstiger kämen. Eine nach Kostenstellen aufgegliederte Kostenberechnung vorab sei jedoch zur Beantragung der Ausgleichsstockmittel zwingend vorgeschrieben. Ohne dieser Förderung wäre die Gesamtmaßnahme für die Gemeinde Großerlach nicht durchführbar. Weiter bestätigte er, dass durchaus damit zu rechnen sei, dass die Maßnahme im Jahr 2004 nicht abgeschlossen werden könne. So sollte man sich einerseits bei der Durchführung größerer Arbeiten auf die Zeiten der Schulferien beschränken, um eine Störung des Unterrichtsbetriebs weitmöglichst zu vermeiden. Andererseits dürfe man mit der Maßnahme einschließlich der Ausschreibung konkreter Arbeiten auch nicht vor Zugang des Bewilligungsbescheids beginnen. Damit sei nach aktueller Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart aber nicht vor Mitte Juli 2004 zu rechnen. Dies sei ein Preis, den man für eine Förderung aus Mitteln des Ausgleichsstocks in Kauf nehmen müsste.
Zunächst würde nun ein konkretes Baugesuch hinsichtlich der Umbaumaßnahmen im Eingangsbereich gestellt werden, damit bis zum frühestmöglichen Maßnahmenbeginn die erforderliche Baugenehmigung vorliege. Bezüglich der einzelnen Gewerke würde man nun unter Einbindung der Schulleitung in konkrete Ausführungsplanungen einschließlich Kostenermittlung einsteigen. Der Gemeinderat wird sodann auf diesen Grundlagen die Reihenfolge der durchzuführenden Gewerke nach Priorität und finanzieller Machbarkeit festlegen und die erforderlichen Ausschreibungen, bzw. Vergaben beschließen. Sollte der für das laufende Jahr vorgegebene Kostenrahmen nicht ausreichen, wäre darüber zu beraten, inwieweit für das Haushaltsjahr 2005 weitere Mittel unter Stellung eines Folgeantrages eingeplant werden. Nicht im Jahr 2004 abgerechnete Mittel könne man, solange die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, in das Folgejahr übertragen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de