Gemeinde Großerlach

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Bauausschusssitzung am 15.04.2004 - Bericht

Bausachen

Neubau eines Geräteschuppens und Abriss des vorhandenen Schuppens in Schönbronn, Flst. 20/3 und 20/4, Güldenklingenweg 11, Großerlach

Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen, die Zustimmung des Ortschaftsrats muss aber noch eingeholt werden.

Anbau eines Wintergartens auf bestehender Terrasse in Liemersbach, Rottalstr. 29, Flst. 55, Großerlach

Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.

Anbau einer Pergola an das bestehende Wohnhaus (Westseite) in Großerlach, In der Reute 26, Flst. 138/4

Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.

Bauvoranfrage - Errichtung einer Feldscheune in Großerlach, Gewann Langstückle, Flst. 302

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Unklar war zum Zeitpunkt der Sitzung noch, ob eine Privilegierung vorliegt, da noch keine entsprechende Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes einging. Nach Ansicht des Gremiums konnte darum das Einvernehmen nur unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass das Vorhaben seitens des Landwirtschaftsamtes als privilegiert eingestuft wird. Andernfalls wäre das Einvernehmen zu versagen.

Errichtung eines Carports in Liemersbach, In den Gärten 23, Flst. 59, Großerlach - Veränderte Ausführung -

Die veränderte Ausführung wurde begrüßt. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.

Bauvoranfrage - Abbruch bestehender Fischerhütte und Errichtung einer neuen Fischerhütte mit Matratzenlager und Sanitärräume in Großerlach, Gewann Hauswiesen, Flst. 786/1

Das Gremium bemängelte die eingereichten Planunterlagen als mangelhaft. Die Maße des Vorhabens seien daraus nicht klar ersichtlich. Zudem sei die Frage der Schmutzwasserentsorgung insbesondere im Hinblick auf die sanitären Anlagen ungeklärt. Das Einvernehmen konnte darum zunächst nicht erteilt werden.

Bauvoranfrage - Erstellung einer Garage in Neufürstenhütte, Flst. 484, Großerlach

Zunächst stellte der Bauausschuss fest, dass hier keine Garage, sondern ein landwirtschaftlicher Geräte- und Maschinenschuppen geplant ist. Weiter wurde festgestellt, dass es sich entgegen der Ansicht des Rechtsanwalts des Antragstellers zweifelsfrei um ein Außenbereichsvorhaben handelt. Im Laufe der Beratung stellte sich heraus, dass es eine deutlich bessere Standortalternative für den geplanten Schuppen auf einem angrenzenden Grundstück des Antragstellers gäbe. Es wurde diesem darum empfohlen, die eingereichten Pläne entsprechend zu ändern. Vor einer erneuten Beratung sollte dann auch die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes vorliegen.

Errichtung einer Geschirrhütte in Großerlach, Lerchenstr. 1, Flst. 285/4

Die geplante Geschirrhütte soll außerhalb des Baufensters erstellt werden. Nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans ist dies nicht zulässig. Es wäre eine Befreiung erforderlich. Der Bauausschuss ging jedoch aufgrund der Planunterlagen davon aus, dass es innerhalb des Baufensters noch genügend freie Fläche für dieses Vorhaben gäbe und regte darum ein klärendes Gespräch mit dem Antragsteller an. Bis dahin kann das Einvernehmen zunächst nicht erteilt werden.

Verschiedenes

Für eine wasserrechtliche Erlaubnis zugunsten einer bestehenden Fischteichanlage in Altfürstenhütte wurde die Stellungnahme der Gemeinde angefragt. Das Gremium war sich darüber einig, dass keine Bedenken bestünden.

Bürgermeister Jäger informierte unter anderem über die Fortschritte der laufenden Tiefbaumaßnahmen im Ortsteil Schönbronn. Weiter machte er auf das neue Urnengrabfeld auf dem Friedhof in Großerlach aufmerksam und informierte darüber, dass nun auch in Liemersbach ein neues Urnengrabfeld angelegt werden muss.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de