Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 24.02.2022 - Bericht

Digitalisierung Grundschule
Das aktive Lernen mit Medien, aber auch der richtige Umgang damit, ist Teil des Bildungsplans im Grundschulalter. Aus diesem Grund muss die Medienausstattung der Grundschule Großerlach angepasst werden. Hierzu hat die Schule in enger Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum einen Medienentwicklungsplan erstellt und kürzlich vorgelegt. Dieser beinhaltet die pädagogischen Ziele für die einzelnen Klassenstufen und die sich hieraus ergebende erforderliche Technik. In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und mit Unterstützung des Rechenzentrums wurden daraus die notwendigen Anschaffungen entwickelt. Neben Verkabelungsarbeiten und Schaffung abschaltbarer WLAN-Verbindungen sind in den Klassenzimmern beispielsweise interaktive Beamertafeln, Dokumentenkameras und Notebooks vorgesehen. Zudem wird jeweils ein Klassensatz Notebooks und iPads angeschafft, sowie ein netzwerkfähiger Drucker. Im Musiksaal wird ein Beamer mit Soundbar fest installiert und im Lehrerzimmer ein Bildschirm für Schulungszwecke. Einschließlich der Technik für die Datensicherung, der erforderlichen Lizenzen und den notwendigen Service- und Wartungsleistungen werden sich die Kosten auf voraussichtlich 80.000 Euro belaufen.
Für die Maßnahme wird ein Antrag auf Förderung gemäß Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule gestellt. Bei Bewilligung kann die Gemeinde mit einem Zuschuss in Höhe bis zu 80 Prozent rechnen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans. Das Rechenzentrum Komm.ONE wird mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt.
 
Sanierungsmaßnahme Grundschule Großerlach
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss im Januar wurde für die Erneuerung der Beschattung und den Neuanstrich der Gebäudefassade sowie der Fenster ein Ausgleichstockantrag gestellt. Für die Investitionskosten von 190.000 Euro wurde ein Zuschuss in Höhe von 76.000 Euro beantragt (40 %). Kurz darauf hat das Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt, dass die Maßnahme auch über die Bundesförderung „Beschleunigungsprogramm zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ gefördert werden könnte. Hier beträgt die Förderquote 70 %. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeiten noch in 2022 abgeschlossen und abgerechnet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist aber förderunschädlich, weshalb bereits jetzt mit Ausschreibung und Umsetzung begonnen werden kann. Somit ist auch ein Abschluss der Arbeiten bis Jahresende realisierbar. Außerdem könnte man so die langen Sommerferien für die Durchführung nutzen, wohingegen beim Ausgleichsstock erfahrungsgemäß frühestens in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden könnte. Ein weiterer Vorteil des Beschleunigungsprogramms zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist, dass neben der Sanierung auch weitere Arbeiten, sogar die Anschaffung von Mobiliar, gefördert wird. Im Ergebnishaushalt waren 20.000 Euro eingeplant für verschiedene Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel Malerarbeiten in den Klassenzimmern, Einrichtung einer Schülerbücherei in seitheriges Rektorat, ein neues Schulglocken- und Alarmierungssystem usw.
Diese Maßnahmen können in den Zuschussantrag mit aufgenommen werden und der Umfang im Rahmen der verfügbaren Mittel sogar erweitert werden. Der Förderantrag muss schnellstmöglich, spätestens bis Ende Mai 2022 vollständig eingereicht werden. Auch wenn der Gemeinde gute Chancen auf Förderung zugesichert wurden, besteht natürlich aufgrund der zu erwartenden Überzeichnung ein Restrisiko. Bei einer Nichtaufnahme in das Programm bestünde noch die Möglichkeit der Aufnahme in das „Schulbauförderprogramm“.
Auf Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat geschlossen dem Wechsel des Förderprogramms zu. Das Architekturbüro Uli Ettle aus Aspach wurde mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt.
 
Bedarfsplanung Kinderbetreuung
Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahrs haben grundsätzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch beginnt sechs Monate nachdem die Eltern die Gemeinde über den Betreuungsbedarf in Kenntnis gesetzt haben. Der Anspruch umfasst allerdings nicht einen bestimmten Platz in einer Wunscheinrichtung oder -gruppe.
Für das laufende Kindergartenjahr stehen ausreichend Plätze zur Verfügung, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.
Für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 ist damit zu rechnen, dass die Gemeinde im Kindergartenjahr 2022/2023 den Rechtsanspruch nicht mehr erfüllen kann und zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen.
Grund für diesen Mehrbedarf sind der deutliche Anstieg der Kinderzahlen. Die Gesamtzahl an Kindern der Jahrgänge 2017 - 2021 beträgt 120 Kinder. Hinzu kommen noch mindestens 13 Kinder dieser Altersspanne im neuen Graber Baugebiet. Bei der Bedarfsplanung 2020 waren es in den damals relevanten Jahrgängen (2015 – 2019) lediglich 93 Kinder. Das sind rd. 40 Kinder mehr. Die zusätzlichen Plätze im Waldkindergarten werden dies nicht auffangen, vor allem dann nicht, wenn nur 10 Plätze zugelassen werden. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Plätze vor allem für Überdreijährige notwendig sein werden.
Mitte 2021 wurden im Gemeinderat bereits verschiedene Standortalternativen für eine zusätzliche Gruppe oder Einrichtung erörtert. Hierbei wurden eine Erweiterung des Kinderhauses Großerlach oder ein Neu- bzw. Umbau des Lehrerwohngebäudes als vorrangig zu untersuchende Lösungen beschlossen.
Derzeit gibt es kein Fachförderprogramm, weshalb Mittel aus dem Ausgleichstock beantragt werden müssten. Dies bedeutet, dass selbst im Idealfall die zusätzlichen Kapazitäten nicht vor Ende 2023 zur Verfügung stünden.
Um dennoch auf die veränderte Bedarfssituation zu reagieren, könnten kurzfristig durch Anmietung einer „KiTa-Containeranlage“ innerhalb weniger Monate zusätzliche Plätze geschaffen werden. Es wird hierzu eine ausreichend große und möglichst ebene Fläche mit Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon/Internet benötigt. Hierfür wurden verschiedene gemeindeeigene Flächen grob untersucht. Im Ergebnis wurde der Bereich Schule/Lehrerwohngebäude als geeignetster Standort eingestuft. Dies auch im Hinblick auf denkbare Spielräume bzgl. einer möglichen Anschlussnutzung der Container in Zusammenhang mit der Entwicklung des Grundschulstandorts.
Eine solche Lösung würde der Gemeinde zudem den zeitlichen Spielraum verschaffen, die Planungen für eine bauliche Lösung ohne Zeitdruck durchzuführen. Hierbei sollte man außerdem auch die Auswirkungen des ab 2025 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder berücksichtigen und die sich hieraus ergebenden räumlichen Anforderungen.
Der Gemeinderat stimmte geschlossen der Bedarfsplanung zu und befürwortete einstimmig die kurzfristige Beschaffung einer KiTa-Containeranlage für den Standort Schule/Lehrerwohngebäude. Zunächst blieb noch offen, ob diese angemietet oder gleich erworben wird. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, konkrete Angebote einzuholen und die nötigen vorbereitenden Maßnahmen in die Wege zu leiten
 
Waldkindergarten
Die Renovierungsarbeiten an der Schutzhütte laufen und sollen im April 2022 abgeschlossen sein. Hinsichtlich der vorgegebenen Toilette hat man sich seitens der Verwaltung für eine Komposttoilette - Modell Trobolo KitaBoem - entschieden. Die Kosten liegen bei rd. 2.500 Euro, allerdings ohne Aufbau und Anstrich. Die Toilette ist auch kurzfristig lieferbar.
Die umfangreichen Unterlagen für das Antragsverfahren für die Betriebserlaubnis werden derzeit in Abstimmung mit der künftigen Leiterin erstellt. Mit dem Forstamt wird derzeit die Nutzungsvereinbarung für die Schutzhütte und das Waldgrundstück abgestimmt. Vorgesehen ist baldmöglichst ein Vororttermin mit dem für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS). Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass der Betrieb im Waldkindergarten zum 01.06.2022 aufgenommen werden kann. Nach den seitherigen Gesprächen mit dem KVJS muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Betriebserlaubnis aufgrund der Größe der Schutzhütte nur für eine Kleingruppe erteilt werden wird.
In den nächsten Tagen sollen die erforderlichen Stellenausschreibungen erfolgen. Im März sollen die Eltern der Kinder auf der Vormerkliste informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich verbindlich anzumelden.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Einrichtung Waldkindergarten „Knickenhöfle“ zu nennen.
 
 
Städtebauliche Erneuerung Großerlach
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss ist die Auftragsvergabe an die STEG Stadtentwicklung GmbH erfolgt. Die Verwaltung erstellt aktuell die für die ersten Planungsschritte benötigten Unterlagen und Materialien. Diese werden durch die STEG ausgewertet und es erfolgt die technische Vorbereitung. Für Mai ist dann die Ortsbegehung und das interne Auftaktgespräch mit der Verwaltung vorgesehen. In diesem Zeitraum sollen auch die Eigentümer der im potentiellen Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke erstmals angeschrieben werden. Voraussichtlich am Montag, 01.06.2022, soll eine „Bürgerwerkstatt“ als 2-3-stündige Abendveranstaltung stattfinden.
Die STEG bereitet danach die Auswertung der Bürgerwerkstatt, der Ortsbegehung und der Materialrecherche als Rohentwurf des Gemeindeentwicklungskonzepts und des Integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts (ISEK) als Vorlage für den Gemeinderat auf, welcher dann vor der Sommerpause in einer Klausurtagung beraten wird.
Resultierend hieraus arbeitet die STEG das Gemeindeentwicklungskonzept und das ISEK mit Antragstellung aus, stimmt es mit der Verwaltung ab und stellt es Ende September 2022 in öffentlicher Gemeinderatssitzung vor.
Im Oktober können noch letzte Abstimmungen und Korrekturen vorgenommen werden, so dass der Gemeinderat Ende Oktober 2022 den förmlichen Beschluss über die Antragsstellung für eine städtebauliche Förderung verabschieden kann.
 
Bekanntgaben / Anfragen

  • Der Zuschussantrag der Gemeinde für die Errichtung von 5 Sirenenanlagen auf Gebäuden wurde in voller Höhe (54.250 Euro) bewilligt. Das Problem sei hierbei, dass die Maßnahme bis zum 30.09.2022 abgeschlossen sein müsse. Es sei bereits jetzt absehbar, dass dies nicht möglich ist. Aktuell befindet man sich interkommunal in der Abstimmung mit dem Landratsamt bezüglich gemeinsamen Vorgehen.
  • Aus zeitlichen Gründen hat die Verwaltung entschieden, an der diesjährigen Kreisputzete (12.03.) nicht teilzunehmen.
  • Im Zuge der Kanalsanierung Neufürstenhütte hat sich im Bereich Fischbacher Weg / Dahlienweg gezeigt, dass die dort verlaufende Wasserleitung teilweise neu verlegt werden muss. Bis dahin werden die Kanalsanierungsarbeiten in einem anderen Bereich durchgeführt.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de