Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2023 - Bericht

Fahrradstellplätze an der Schul-Bushaltestelle
Im Zuge des vom Gemeinderat bereits beschlossen barrierefreien Umbaus der Haltestelle Großerlach, Schule, sollen auch überdachte Fahrradstellplätze angelegt werden. Die gleichzeitige Durchführung bietet sich nicht nur bautechnisch an, die Stellplätze sind auch im Rahmen des Zuschussprogramms für den barrierefreien Umbau förderfähig mit pauschal 1.500€ je überdachtem Stellplatz. Diese Anlage soll im Bereich zwischen Halle / Bushaltestelle und Schule unter Nutzung der vorhandenen Verkehrsfläche und der angrenzenden Grünfläche angelegt werden. Die geplanten 16 Stellplätze können somit auch der Grundschule und den Kindergärten, sowie Besuchern/Nutzern der Gemeindehalle zur Verfügung stehen. Aus den drei vom Büro Riker + Rebmann erarbeiten Planungsvarianten hat sich der Gemeinderat für die Variante entschieden, bei welcher die Stellplätze entlang dem Weg zwischen Gemeindehalle und Schule angelegt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 57.000 Euro, der erwartetet Zuschuss beläuft sich auf 24.000 Euro.
 
Bezuschussung von Fahrrädern/E-Bikes
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Mitarbeitenden der Gemeinde beim Erwerb eines beliebigen Fahrrades oder E-Bikes im Sinne der Gesundheitsförderung und des Umweltschutzes finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt 25%, maximal aber 600 Euro.
 
Neuer Rundwanderweg
Bereits drei bestehende Skulpturen, das schlafende Mädchen auf dem Friedhof in Grab, der Bär bei Hohenbrach und der im Vorjahr errichtete Gedenkstein bei Mannenweiler, stehen in unmittelbarer Verbindung zu Liedtiteln. Hieraus entstand die Überlegung, diese mit einem Rundwanderweg zu verbinden, und um weitere Stationen zu ergänzen. Bildhauer und Künstler aus der Gemeinde und Umgebung haben sich auf Anfrage bereit erklärt mitzuwirken, so dass insgesamt 7 Stationen auf dem Weg liegen. Neben mit Liedern „verknüpften“ Skulpturen werden auch Infotafeln und Ruheliegen oder Ruhebänke installiert. Der 13,3 km lange Rundwanderweg startet am Andreas-Maier-Wanderparkplatz und verläuft von Grab über Morbach – Marbächle – Mannenweiler – Schweizerhof – Trauzenbach und Hohenbrach.
Mit dem hierzu erstellten Konzept wurde eine Förderung als „LEADER Kleinprojekt“ beantragt und kürzlich auch bewilligt. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil der knapp unter 20.000 Euro liegenden Projektkosten beträgt ca. 6.500 Euro.
Der Gemeinderat begrüßte wie zuvor schon der Ortschaftsrat Grab die Realisierung des „Weg der Lieder“ und beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Umsetzung.
 
Fußgängersituation an der Ortsdurchfahrt Grab
In der jüngeren Vergangenheit kamen immer Anfragen / Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern an der Ortsdurchfahrt Grab aber auch des Straßenverkehrs. Bei einer kürzlich erfolgten Begehung mit Vertretern der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei wurden verschiedene Themen besprochen.
Im Bereich Schwalbenflug konnte man sich darauf verständigen, dass bezüglich Austrittsfläche und Fußgängerquerung OD beim Fußweg Schwalbenflug („Gässle“) Handlungsbedarf besteht. Die Kosten hierfür hat die Gemeinde zu tragen, der Landkreis als Verkehrsbehörde und auch als Eigentümer der in Anspruch zu nehmenden Fläche signalisierte seine Zustimmung. In diesem Zusammenhang wurde auch der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle Schwalbenflug besprochen, dieser gestaltet sich aufgrund der vorherrschenden baulichen und eigentumsrechtlichen Verhältnisse als schwierig. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, eine Planung hierzu anzustoßen.
Der Wunsch aus der Bevölkerung, Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) in der OD Grab vorzusehen, ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse derzeit nicht möglich. Egal an welcher angedachten Stelle würde ein Fußgängerüberweg immer nur einem sehr geringen Anteil an Nutzern dienen, da eine Bündelung baulich und tatsächlich nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass die Mindestanforderungen bzgl. der Verkehrsdichte nicht ansatzweise gegeben sind.
Hinsichtlich der im Ortschaftsrat vorgebrachten Möglichkeit, an der Rösslekreuzung die Verkehrsführung zu ändern und durch eine abknickende Vorfahrt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch das Runterbremsen des Durchgangverkehrs zu erwirken, konnte noch kein abschließendes Ergebnis genannt werden, da die Auswertung der hierfür durchgeführten Verkehrszählung noch aussteht. Seitens der Verkehrsbehörde wurde deutlich gemacht, dass für eine Änderung der Verkehrsführung diese Zahlen zeigen müssen, dass der tatsächliche Hauptverkehrsstrom auch so verläuft.
Hinsichtlich der Engstelle im Bereich der Kirche, die oftmals von den Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen wird, hat das Landratsamt zugesagt, diese durch Warnbaken und eventuell auch Beschilderung zu verdeutlichen.
Die von der Gemeinde angeregte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zumindest im Bereich der unübersichtlichen Engstelle wurde leider aufgrund nicht vorhandener Rechtsgrundlage abgelehnt. Hier wolle man aber nochmals nachfassen.
Grundsätzlich positiv steht die Verkehrsbehörde der von der Gemeinde vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelung für den Limesweg (Teilbereich) und Kronenweg gegenüber. Diese sieht vor, dass nur die Einfahrt in den Limesweg von der Ortsdurchfahrt möglich ist, die Ausfahrt erfolgt über den nur vom Limesweg aus anfahrbare Kronenweg und die Schöntalstraße. Wie zuvor der Ortschaftsrat, befürwortete der Gemeinderat diese Lösung.
 
Bausachen
Für ein Neubauvorhaben im Baugebiet „Friedhofstraße“ in Neufürstenhütte hat der Bauherr eine Überschreitung des Baufensters, sowie eine abweichende Firstrichtung vorgesehen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Vorhaben und zu den Befreiungen.
 
Bekanntgaben
Der Antrag der Gemeinde auf Aufnahme der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Großerlach“ in das Städtebauförderprogramm wurde bewilligt, für 2023 werden Fördermittel in Höhe von 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Nun können die nächsten Schritte eingeleitet werden.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de