Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 25.05.2023 - Bericht

Schöffenwahl
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Gemeinderat wählt die Bewerber*innen für eine Vorschlagsliste zur Vorlage beim Amtsgericht. Auf den Aufruf der Gemeinde hin hatten sich Silke Kabisch, Judith Grossenbacher, Hans-Dieter Eller und Renate Holch-Weber gemeldet, alle vier Bewerber*innen wurden auf die Vorschlagsliste aufgenommen.
Die Vorschlagsliste wird für die Dauer einer Woche öffentlich ausgelegt, anschließend besteht ein einwöchiges Einspruchsrecht. Die Vorschlagsliste wird im Anschluss (ggfs. mit Einsprüchen) an das Amtsgericht Backnang für das weitere Verfahren übersandt. Im Herbst 2023 wählt dann ein Ausschuss die Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028.
 
Sanierung „Ortsmitte Großerlach“
Für das Gebiet der „Ortsmitte Großerlach“ besteht städtebaulicher Handlungsbedarf. Auf der Grundlage einer städtebaulichen Untersuchung mit Bürgerbeteiligung wurde ein Antrag auf Aufnahme im Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg gestellt und zwischenzeitlich bewilligt. Ziel des über mehrere Jahre angelegten Projektes soll es sein, bauliche Missstände zu beheben, das Ortsbild aufzuwerten und die Versorgungsfunktion des Hauptortes nachhaltig zu stärken. Hierzu sollen auch rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Förderung privater Investitionen geschaffen werden.
Als nächster Schritt ist nun eine Vorbereitende Untersuchung für das angedachte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach“ durchzuführen. Die Ergebnisse hieraus liefern die Grundlage für die Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung nach § 142 BauGB und die Sanierungsdurchführung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Ab diesem Zeitpunkt finden die Vorschriften der §§ 137, 138 und 139 BauGB Anwendung über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, zu beachtender Auskunftspflichten und die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger.
Ebenfalls einstimmig wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung beauftragt.
Noch vor den Sommerferien werden die Eigentümer und sonstigen Betroffenen im voraussichtlichen Sanierungsgebiet angeschrieben, zudem soll eine Auftaktveranstaltung für den betroffenen Personenkreis stattfinden.
 
Fahrradstellplätze an der Schul-Bushaltestelle
In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Großerlach, Schule 16 überdachte Fahrradstellplätze anzulegen. Dabei war man von einer Kostenschätzung von rd. 53.000 Euro ausgegangen. Die auf Grundlage des detaillierten Leistungsverzeichnisses nochmals aktualisierte Kostenberechnung ergab nun einen Kostenansatz von rund 74.000 Euro womit sich der Eigenanteil für die Gemeinde um rd. 17.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht hätte. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die Notbremse gezogen und entschieden, die Maßnahme zunächst nicht auszuschreiben, sondern dem Gemeinderat unter Prüfung von Alternativen erneut vorzulegen.
Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die überdachten Fahrradstellplätze gegenüber der Haltestelle auf einem Teil der parallel zur Durchfahrt ausgerichteten Parkfläche vorzusehen. Dadurch werden ein bis zwei der Stellplätze entfallen, dies ist aber vertretbar, zumal durch die Umwandlung von PKW- zu Fahrradstellplätzen ein erhöhter Fördersatz erreicht werden kann. In der mit Seitenwänden versehenen Überdachung finden sechs Anlehnbügel für 12 Fahrräder Platz. Der Tiefbauaufwand muss noch ermittelt werden, wird aber deutlich geringer ausfallen, so dass sich der Gemeindeanteil massiv verringern wird.
 
Beitritt zur Inititiative „Lebenswerte Städte“
In den vergangenen Jahren kamen wiederholt Anregungen von Anwohnern verschiedener Ortsdurchfahrten, die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Die Zuständigkeit für die Entscheidung und verkehrsrechtliche Anordnung liegt nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Unteren Verkehrsbehörde (LRA). Ein solche Anordnung entlang von Ortsdurchfahrten im Zuge klassifizierter übergeordneter Straßen kann nach geltender Rechtslage aber nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen erteilt werden.
Im Zuge der Beratung zum Thema Ortsdurchfahrt Grab kam dieses Thema erneut auf. Dabei wurde deutlich, dass man sich mehr Gestaltungsspielraum und Entscheidungsbefugnis auf Seiten der Gemeinde wünschen würde. Hierzu bietet sich ein möglicher Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" an. Diese Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, sofern sie es für notwendig halten. Bislang sind mehr als 700 Kommunen bundesweit beigetreten, zuletzt auch der Rems-Murr-Kreis. Die Erklärung der Initiativstädte lautet im Tenor (Auszug Positionspapier, Stand Juli 2021):
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

  1. 1.    Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
  2. 2.    Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
  3. 3.    Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
  4. 4.    Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Initiative beizutreten.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de