Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 10.04.2025 - Bericht

Einbeziehungssatzung Unterfischbach
Der Gemeinderat hatte für den Teilort „Unterfischbach“ eine Klarstellungssatzung beschlossen, wodurch die Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils räumlich festgelegt wurden. Dies war der erste Schritt um für den anstehenden Generationenwechsel eines ortsansässigen landwirtschaftlichen Familienbetriebs die entsprechenden wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
In einem zweiten Schritt soll nun, durch Einbeziehung seitheriger Außenbereichsflächen, die baurechtlichen Voraussetzung für zwei Wohnhäuser geschaffen werden. Hierauf hatte sich die Verwaltung mit der Baurechtsbehörde verständigt.
Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, das nicht nur die Entwicklungsflächen einbezogen werden, sondern auch die beiden Gebäude nördlich davon, die nicht Teil der Klarstellungssatzung sind.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung.
Es wird nun eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
 
Künftige Ausrichtung der Abwasserbeseitigung, Abwasserkonzeption
In vorangegangen Sitzungen hatte sich der Gemeinderat mit der Zukunft der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großerlach schon befasst und sich für die Lösung einer eigenen Zentralkläranlage ausgesprochen.
Da die Gemeindeführung der Gemeinde Sulzbach an der Murr und der Gemeinde Großerlach überzeugt davon sind, dass die interkommunale Zusammenarbeit in vielen Bereichen die Zukunft ist, fand auch ein erstes Gespräch zum Thema interkommunale Zusammenarbeit bei der Abwasserbeseitigung statt.
Die Gemeinde Sulzbach an der Murr zeigt sich grundsätzlich offen für einen Anschluss der Gemeinde Großerlach an die Sulzbacher Kläranlage. Außerdem könnte auch die Gemeinde Oppenweiler in die Lösung einbezogen werden. Ein Anschluss würde den Vorteil mit sich bringen, dass zukünftige Kosten für Erweiterung, Sanierung, Unterhaltung sowie Personal geteilt werden könnten. Des Weiteren können größere Anlagen in der Regel bessere Reinigungsleistungen erzielen. Zudem wäre auch die Inanspruchnahme höhere Zuschüsse möglich. Als erster Schritt wäre eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit bisher nicht angeschlossene Teilorte/Bereiche der Gemeinde in diesem Zuge mit angeschlossen werden könnten. Eine Möglichkeit wäre auch, den Bereich Grab an die Kläranlage in Murrhardt anzuschließen.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Beauftragung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus.
 
Städtebauliche Sanierung „Ortsmitte Großerlach“: Maßnahmen der Gemeinde
Ziel der Ortskernsanierung ist es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Grundstückseigentümern den Hauptort aktiv zu gestalten und das Ortsbild langfristig aufzuwerten. Hierfür sind zum einen private Sanierungs- und Aufwertungsmaßnahmen vorgesehen, für die die Eigentümer die Möglichkeit haben, finanzielle Zuschüsse des Landes und der Gemeinde zu erhalten. Zum anderen sind dies Maßnahmen der Gemeinde, hier soll in den kommenden Jahren gezielt in die Ortsdurchfahrt, öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze investiert werden.
Für das Haushaltsjahr 2025 steht ein Haushaltsansatz von 500.000 Euro zur Verfügung. Dieser dient sowohl der Förderung privater Maßnahmen als auch der Umsetzung kommunaler Projekte. Damit in diesem Jahr noch Maßnahmen durchgeführt werden können, wurde im Gemeinderat eine Priorisierung der kommunalen Maßnahmen beraten. Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat, dass Sanierungsmaßnahmen am Rathaus und der Abriss des alten Lehrerwohngebäudes, in Verbindung mit einem Neubau für die Ganztagsbetreuung zunächst anzugehen sind.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der B14 können dann im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte Großerlach umgesetzt werden.
Die komplette Neugestaltung der Parkflächen oberhalb des Kinderhauses/Sportplatzes wird vorerst zurückgestellt, die Flächen sollen zunächst nur ertüchtigt werden.
 
Bauplatzverkauf im Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Im Baugebiet „Schwalbenflug IV“ sind durch Rückgaben der Bauplätze zwei Plätze wieder frei geworden. Die Bauplätze wurden Anfang des Jahres über die Onlineplattform „Baupilot“ ausgeschrieben. Hierauf sind fristgerecht 9 Bewerbungen eingegangen. Für die nach der Überprüfung verbliebenen Bewerbungen wurde eine Rangliste entsprechend dem Punktesystem der Bauplatzvergaberichtlinien erstellt.
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl das Wahlrecht für einen der beiden Bauplätze erhält. Der zweitplatzierten Bewerbung wird der andere Bauplatz angeboten. Sollte einer der beiden das Angebot ablehnen, erhält die nächstplatzierte Bewerbung die Möglichkeit des Erwerbs.
 
Wasserversorgung für Waldkindergarten
Bei der seitherigen Gruppengröße mit 10 Kindern in der Schutzhütte erfolgte die Versorgung mit Frischwasser für Händewaschen, etc. in der Form, dass die Erzieherinnen in der Regel täglich Wasser in Kanistern im Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte befüllten und in den Waldkindergarten mitgebracht haben. Da aufgrund der nun steigenden Anzahl an Kindern, entsprechend mehr Wasser gebraucht wird, ist dies so nicht mehr zumutbar.
Die möglichen Lösungen waren:

  1. Der Bauhof befüllt in der Regel 1-2 Mal wöchentlich einen entsprechend großen Kanister. Hier ist mit jährlichen Personalkosten von ca. 2.500 Euro zu rechnen.
  2. Es wird ein Frischwasseranschluss verlegt. Hier liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von rd. 14.400 Euro (brutto) vor.

Aus hygienischer und personeller Sicht, aber auch langfristig aus finanzieller Sicht wurde seitens der Verwaltung der Frischwasseranschluss favorisiert. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig, dieser Auffassung an und bewilligte die außerplanmäßigen Mittel.
Der Anschluss wird vom Finkenweg her entlang des Feld-/Waldweges erfolgen. Dabei soll, in Abstimmung mit der Syna, ein Stromkabel oder zumindest ein Leerrohr für einen (späteren) Stromanschluss mitverlegt werden.
 
Bekanntgaben
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für Donnerstag, 22. Mai 2025 vorgesehen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de