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Erdarbeiten für Hochbehälter Hohenbrach
Nach der abgeschlossenen Baufeldfreimachung stehen nun Erdarbeiten zum Neubau des Hochbehälters Hohenbrach an. Vorgesehen sind Bodenabtragungen und –auffüllungen sowie die Herstellung einer Schottertragschicht.
Auf die Ausschreibung sind zwölf wertbare Angebote eingegangen. Nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann ist günstigster Bieter die Firma Haag Erbau aus Morbach mit einer Angebotssumme von 33.985 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe.
Mit den Erdarbeiten soll bereits Anfang März begonnen werden. Für die Arbeiten ist ein Zeitraum von ca. zwei Monaten geplant.
Verbindungsleitungen Schöntalquellen und Hohenbrachquellen
Der Bau des Hochbehälters Hohenbrach, als Herzstück der künftigen kommunalen Wasserversorgung befindet sich bereits in der Umsetzung. Für dessen volle Betriebsfähigkeit sind Verbindungleitungen erforderlich, welche das Quellwasser der Schöntalquellen und Hohenbrachquellen zum Hochbehälter fördern, wo es nach dem aktuellen Stand der Technik aufbereitet und verteilt werden soll.
Mittels des bereits erstellten Pumpwerks bei den Schöntalquellen und dem geplantem Quellsammelschacht mit Quellleitungen und Pumpwerk bei den Hohenbrachquellen wird die geplante Trinkwasserleitung das Rohwasser dem Hochbehälter Hohenbrach zuführen. Dadurch kann das vorhandene Wasserdargebot erheblich besser ausgenutzt und die Qualität des Trinkwassers nachhaltig erhöht werden.
Da für die Bauabschnitte 2.II „Verbindungsleitungen Schöntalquellen“ und 2.III „Hohenbrachquellen“ inzwischen eine Fördersumme von 546.600 Euro bewilligt wurde, steht der gesamten Umsetzung des zweiten Bauabschnitts nichts mehr entgegen. Mit Gesamtkosten von 2.000.000 Euro und Zuschüssen von insgesamt 1.467.800 Euro soll die Maßnahme bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Maßnahme durchzuführen. Das Büro Riker + Rebmann wurde mit den notwendigen Ingenieurleistungen beauftragt.
Ersatzbeschaffung Kommunalschlepper mit Anbaugerät
Als Ersatz für den zwischenzeitlich ausgemusterten Schanzlin Schlepper wurde Ende 2015 ein Kommunalschlepper John Deere 3045 R als Neufahrzeug von der Firma Schwarz Landtechnik GmbH für die Dauer von 4 Monaten angemietet. Im Mietvertrag enthalten ist die Option des anschließenden Erwerbs. So konnte das Fahrzeug ausgiebig getestet werden. Die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs zeigen sich begeistert von Leistung, Handling, Qualität und Ausstattung des Fahrzeugs, weshalb eine Übernahme in das Eigentum der Gemeinde Großerlach uneingeschränkt empfohlen wurde. Der Angebotspreis beträgt 41.980,00 €, wobei hierauf vertragsgemäß 90 % der angefallenen Mietkosten angerechnet werden können.
Als zusätzliches Anbaugerät ist ein Gras- und Laubsammelsystem (Saugsystem) erforderlich. Das auf den Schlepper passende Gerät ist das System John Deere 345 H. Zwei Angebote liegen vor, wobei auch hier mit 8.500,00 € das günstigste Angebot von der Fa. Schwarz Landtechnik GmbH eingereicht wurde.
Für beide Beschaffungen hat der Gemeinderat entsprechende Mittelansätze im Haushaltsplan 2016 eingestellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Übernahme des Kommunalschleppers und den Kauf des Anbaugerätes
Friedhof und Aussegnungshalle Großerlach - Mauersanierung
Im vergangenen Jahr wurde die Aussegnungshalle Großerlach grundlegend saniert. Hierbei wurden eine barrierefreie Toilette, neue Fenster und Türen eingebaut, das Dach neu eingedeckt und gedämmt, die Entwässerung neu gefasst, die Fliesen erneuert, die Fassaden renoviert, die Beleuchtung auf LED-Technik umgestellt, die Glockenanlage modernisiert, eine Beschallungsanlage eingebaut.
In der Kostenberechnung waren die ausgeschriebenen Hochbau-Gewerke mit rund 82.000 Euro kalkuliert. Die Vergabesumme der Aufträge belief sich auf 115.000 Euro. Die Abrechnung der vergebenen Gewerke hat nun Kosten in Höhe von 96.688,68 Euro ergeben. Hinzu kommen noch Kosten für die notwendig gewordene Erneuerung der Läuteanlage (3.500 Euro) und verschiedene kleinere Positionen, so dass sich die Sanierung der Aussegnungshalle auf insgesamt 101.316,11 Euro summiert.
Bei der Sanierung der Außenanlagen wurden neue Bestattungsformen, wie Urnenstelen, Baumgräber, Urnengemeinschaftsgrabfeld geschaffen, die Einfriedung erneuert, und die Friedhofswege neu erstellt bzw. teilweise erneuert. Die dem Zuschussantrag zugrunde liegende Kostenberechnung für die Baukosten belief sich auf 178.600 Euro, die Maßnahme wurde mit 177.928,97 Euro schlussabgerechnet. Das Angebot hierfür war bei 189.379,57 Euro gelegen.
Nicht Bestandteil des Zuschussantrags war die Sanierung des Grabfelds „Ost“, hier wurden Betonfundamentgurte eingebaut und neue Trittplatten verlegt wurden. Die Kosten hierfür liegen bei 16.659,68 Euro (Angebotssumme: 16.374,40 Euro)
In der Kostenberechnung wurden die Kosten für Planungs- und Architektenleistungen und Bauleitung mit 40.000 Euro angesetzt. In der Endabrechnung lagen die Baunebenkosten bei 42.215,80 Euro, hierbei sind auch die Anzeigekosten für die öffentlichen Ausschreibungen enthalten.
Für die Maßnahme wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 340.000 Euro bereitgestellt. Hiervon stehen nun noch Restmittel in Höhe von 9.548,86 Euro für die bislang noch nicht vergebene Sanierung der Friedhofsmauer zur Verfügung. Im Angebot der beauftragten Firma KSW vom November 2014 lag die Mauersanierung bei rund 10.500 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma KSW mit der Sanierung der Friedhofsmauer zu beauftragen.
Neufassung Friedhofssatzung
Im Zuge der Friedhofssanierung in Großerlach sind eine Neufassung der Friedhofssatzung und eine neue Kalkulation der Bestattungsgebühren notwendig. Vorgesehen ist die Beschlussfassung in der März-Sitzung, das Inkrafttreten dann zum 01.04.2016. Mit dem Gemeinderat wurden nun einige Eckpunkte vorberaten.
Kinderspielplatz Grab
In den letzten Jahren wurden die öffentlichen Kinderspielplätze der Gemeinde Zug um Zug saniert (Liemersbach), erneuert (Großerlach, Altfürstenhütte) oder neu angelegt (Neufürstenhütte). Der Spielplatz in Grab wurde 2001/2002 mit großem ehrenamtlichem Engagement neu gestaltet. Die Spielgeräte sind inzwischen teilweise stark sanierungsbedürftig. Die Graber Elternschaft hat sich nun an die Verwaltung und den Ortschaftsrat gewandt mit der Bitte eine Umgestaltung des Spielplatzes vornehmen zu dürfen und gleichzeitig ihre aktive Mithilfe angeboten. Es wurde dabei der Wunsch geäußert, das Gelände zu modellieren und mit Klettergeräten aufzuwerten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die im Haushaltsplan 2016 für Kinderspielplätze vorgesehenen Mittel von 5.000 Euro für die Sanierung des Graber Spielplatzes zur Verfügung zu stellen. Der Landfrauenverein Grab und der Förderverein Sport und Kultur Großerlach haben Spenden in Höhe von je 2.000 Euro zugesagt.
Umstellung des kommunalen Rechnungswesens
In Baden-Württemberg wurden alle Kommunen verpflichtet, bis zum 1.1.2020 vom bisherigen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen, welches auf den Grundsätzen der doppelten Buchführung basiert (Doppik). Die mit dieser Verpflichtung entstehenden Kosten müssen in vollem Umfang von den Städten und Gemeinden getragen werden. Ein finanzieller Ausgleich durch das Land erfolgt nicht.
Die Verwaltung strebt für die Gemeinde Großerlach den 1.1.2019 als Umstellungszeitpunkt an. So bleibt ausreichend Zeit für die notwendigen Vorarbeiten zur Umstellung und die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist kann auch bei evtl. auftretenden Unabwägbarkeiten noch eingehalten werden.
Die Bereiche Beratungsleistungen und Software müssen zur besseren Planbarkeit des Rechenzentrums bereits heute vertraglich geregelt werden. Das vorliegende Angebot des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) und des Rechenzentrums Region Stuttgart GmbH (RZRS) beziffert das Gesamtprojekt der Umstellung auf 83.723 Euro. Darin enthalten sind umfassende Beratungen, Projektbegleitung, Schulungskosten sowie Softwarelizenzen und -migration.
Wegen des erheblichen finanziellen Aufwands hat sich die Verwaltung gegen eine Beauftragung des Gesamtpakets entschieden, wodurch sich die Angebotssumme auf 31.931 Euro reduziert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Softwarelizenzen, Installation und Einrichtung der Software und Schulungen. Die laufenden Programmkosten für Softwarepflege, Support und Betriebskosten ab dem Umstellungsdatum werden bei jährlich 10.162 Euro liegen, also ca. 2.500 Euro über den seitherigen jährlichen Kosten für die kamerale Version.
Aufgrund des erheblichen Aufwands für die Umstellung ist davon auszugehen, dass punktuell Unterstützung durch ein Fachbüro in Anspruch genommen werden muss und dass Personalaufstockungen unumgänglich sind.
Derr Gemeinderat beschloss einstimmig die Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2019. Das Angebot von KDRS und RZRS wird entsprechend dem Verwaltungsvorschlag angenommen.
Malerarbeiten Schwalbenflughalle
Im Haushaltsplan sind 20.000 Euro für dringende Sanierungsarbeiten an der Schwalbenflughalle vorgesehen. Als vordringlichste Maßnahme sollen die Leimbindern an der Außenfassade behandelt und neu eingelassen/angestrichen werden.
Der Gemeinderat vertagte die Beschlussfassung über die Ausschreibung und beauftragte die Verwaltung vorab die Kosten für die Ausbesserung und Neuanstrich der Außenfassade zu ermitteln und zu prüfen, ob die Sanierung auch abschnittsweise, ohne Volleinrüstung möglich ist.
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