Gemeinde Großerlach

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Bebauungspläne

und andere städtebaulichen Satzungen

Die online zur Verfügung gestellten Bebauungspläne und weiteren städtebaulichen Satzungen dienen nur Informationszwecken. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. 

Aufgrund der Größe der Dateien kann das Öffnen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass der in den Karten angegebene Maßstab in der Dateiausgabe nicht übereinstimmt. Er bezieht sich nur auf die Originalkarte im Bürgermeisteramt.

Festlegungsatzung "Kleinerlach

Öffentliche Bekanntmachung

Festlegungsatzung „Kleinerlach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 24.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Festlegungssatzung „Kleinerlach“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 17.06.2020 maßgebend. Es ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung der Festlegungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den Teilort Kleinerlach als bebauten Bereiche im Außenbereich als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen.
Anlass für die Aufstellung der Festlegungsatzung ist es, die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden und nichtprivilegierten Bauvorhaben in entsprechendem Umfang zu ermöglichen.
 
Offenlage
Der Entwurf der Festlegungssatzung wird mit Begründung beim Bürgermeisteramt Großerlach, Stuttgarter Straße 18, 71577 Großerlach, 1. OG, vom 16.10. bis 16.11.2020 während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 – 19:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei Gemeindeverwaltung Großerlach, Hauptamt (Zi. 5) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsfrist nachfolgend abrufbar. 

Erläuterungen

Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind. 

Im Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden: 

Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie z. Bsp. der  Auszeichnung als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. 

Offene oder geschlossene Bauweise. Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich z. B. die Seitenwände der Gebäude berühren. 

Die Grundflächenzahl (GRZ) eine GRZ von 0,3 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. 

Die Anzahl der Vollgeschosse. 

Die maximale Gebäudehöhe. 

Die Geschoßflächenzahl (GFZ). Bei einer GFZ von 0,7 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einem Grundstück von 400qm wären das 280qm. 

Baulinien und Grenzen. Bei vorhandener Baulinie muss das Gebäude auf dieser Linie gebaut werden. 

Dachvorgaben, Dachneigung

Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen: Dem einfachen Bebauungsplan und dem qualifizierten Bebauungsplan

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc.) steht im Bebauungsplan. 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de