Gemeinde Großerlach

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Sitzung Gemeinderat (22.05.2025) und Ortschaftsrat (20.05.2025) - Bericht

Eröffnungsbilanz
Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe des Landes mussten die Kommunen des Landes spätestens zum 01.01.2020 das Finanzwesen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umstellen.
Wesentliche Ziele der Einführung des NKHR sind die vollständige Darstellung des Ressourcenverbrauchs bzw. des Ressourcenbedarfs und nicht nur die Betrachtung von Einzahlungen und Auszahlungen. Die Kommunen müssen ihre Bücher in Form der doppelten Buchführung darstellen, das bedeutet, der Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnis-, Finanzrechnung und aus einer Bilanz (Drei-Komponenten-Rechnung). Daraus ergibt sich, dass neben der Änderung der Buchungssystematik das gesamte gemeindeeigene Vermögen und Kapital in einer „Eröffnungsbilanz“ darzustellen ist. Eine Überleitung der bislang kameral geführten Vollvermögensrechnung war nicht möglich. Somit war die aufwendige Erfassung und Neubewertung des gesamten gemeindeeigenen Vermögens (Immaterielles Vermögen, Sachvermögen und Finanzvermögen) erforderlich. Jedes Grundstück, jedes Gebäude, jede Mauer, jede Treppe, jedes Fahrzeug, jeder Kunstgegenstand und vieles mehr musste erfasst und bewertet werden, um das kommunale Vermögen sowie die Schulden in einer Eröffnungsbilanz umfassend darzustellen.
Insgesamt verfügt die Gemeinde Großerlach über 2.223 Anlagegüter. Davon entfallen 28 Güter auf Gebäude und bauliche Anlagen. 20 Grundstücke mussten für die baulichen Anlagen bilanziert werden. An unbebauten Grundstücken kann die Gemeinde Großerlach 281 Flurstücke aufweisen. Hierzu zählen auch 58 Waldgrundstücke. In diesen statistischen Zahlen sind die 601 Infrastrukturflächen und deren Aufbauten (759 Stück) noch nicht enthalten.
Ein Großteil der Vorarbeit wurde von der Kämmerei erarbeitet, aufgrund der personellen Situation wurde bei der Vermögensbewertung und der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Fachbüro Heyder+Partner hinzugezogen. Herr Dutz, Heyder+Partner erläuterte dem Gemeinderat wie die Bewertung vorgenommen wurde.
Die Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2020 umfasst auf der Aktivseite das Anlagevermögen, das Finanzvermögen und die Abgrenzungsposten. Auf der Passivseite der Bilanz werden das Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt. Die Eröffnungsbilanz 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 17.994.040,34 Euro ab.
Der Gemeinderat stellte einstimmig die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 fest.
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist ein letzter Meilenstein im Rahmen der Umstellung auf das NKHR erreicht. Diese bildet das Fundament für die Aufstellung der doppischen Jahresabschlüsse des Gemeindehaushalts. Für die Erstellung der Jahresrechnungen bzw. Abschlüsse 2020 bis 2023 wurde das Fachbüro Heyder+Partner bereits beauftragt.
Die festgestellte Eröffnungsbilanz wird nun dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.
 
Freiwillige Feuerwehr Großerlach: Beschaffung Einsatzuniformen
Die seitherigen Einsatzuniformen müssen aufgrund des Alters ersetzt werden. Im letzten Jahr ist der erste Teil der Beschaffung (19 Einsatzuniformen) umgesetzt worden. Um die Freiwillige Feuerwehr vollständig und einheitlich auszustatten ist nun die Beschaffung des zweiten Teils umzusetzen. Auch hier ist die Anschaffung von weiteren 19 Einsatzuniformen vorgesehen, jeweils bestehend aus einer Einsatzjacke und einer Einsatzhose. Die Bestellung soll, wie bereits beim ersten Teil, über die Firma Tesimax erfolgen.
Das vorliegende Angebot (33.515,20 Euro) übersteigt den dafür vorgesehenen Mittelansatz um rd. 2.500 Euro, dies wird aber durch Einsparung bei den anderen Anschaffungen im Bereich Feuerwehrkleidung ausgeglichen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Einsatzuniformen.
 
Vertretung Standesamt: Interkommunale Zusammenarbeit
Das Standesamt ist eine besonders sensible und hoheitliche Einrichtung innerhalb der Gemeindeverwaltung. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen u.a. die zeitnahe Beurkundung von Geburten und Sterbefällen – Aufgaben, die an gesetzliche Fristen gebunden sind und eine verlässliche und dauerhafte Besetzung des Standesamts erfordern.
Aktuell stehen in der Gemeinde Großerlach mit Frau Kübler und Herrn Barth zwei Standesbeamte zur Verfügung. Dennoch könnte es vorkommen, dass beide gleichzeitig ausfallen. Da auch die umliegenden Kommunen vor dem ähnlichen Problem stehen, die gesetzlichen Aufgaben und Fristen sicherzustellen, soll eine verlässliche und rechtssichere Regelung getroffen werden, mit dem Ziel, die Vertretung nicht länger auf einer kurzfristigen und ungesicherten Basis zu organisieren, sondern eine zu schaffen.
Die vier benachbarten Kommunen Murrhardt, Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg haben sich zusammengetan, um eine interkommunale Vereinbarung, mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zur gegenseitigen Vertretung im Standesamt zu treffen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet eine stabile, verlässliche Vertretung und stärkt die Handlungsfähigkeit der beteiligten Kommunen auch in unvorhergesehenen Ausnahmesituationen.
Der Gemeinderat stimmte geschlossen dem öffentlich-rechtlichem Vertrag zu.
 
Sandsteinsanierung „Altes Schulhaus Grab“
Im Februar 2025 hatte der Gemeinderat den Auftrag für die Sandsteinsanierung an die Firma Albrecht Ulrich Sandsteinsanierungen aus Korb vergeben (Vergabesumme rd. 12.500 Euro).
Das für die Ausschreibung erstellte Leistungsverzeichnis ging vom Austausch der am ärgsten beschädigten Steine aus (4,5 m²), sowie Taglohnarbeiten für Reparaturen, Verfugungen, usw.
Bei einem Ortstermin mit der Firma hat diese nun eine umfassende Sanierung der Straßenseite und der Giebelseite zur Rathauswiese vorgeschlagen. Für beide Seiten sei mit Kosten von rd. 45.000 Euro zu rechnen.
In 2025 stehen noch rd. 60.000 Euro zur Verfügung, hiervon werden noch rd. 20.000 Euro für Architektenleistungen benötigt.
Der Ortschaftsrat hatte sich einstimmig für die umfangreiche Sanierung ausgesprochen. Der Gemeinderat lehnte allerdings dann mehrheitlich die Auftragserweiterung in diesem Ausmaß ab.
Die Verwaltung wird nun mit dem Architekten das weitere Vorgehen abstimmen
 
Friedhof Grab: Neuschaffung Baumwiesengräber
Die Ausschreibung der Maßnahme ist erfolgt, die Auftragsvergabe ist im Juni vorgesehen. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Maßnahme bis spätestens 15.11.2025 abgeschlossen sein muss.
Auf Vorschlag der beauftragten Planerin werden die geplante Ruhebank und die Namensstele für die Namenstafeln nicht mit ausgeschrieben, sondern von der Verwaltung direkt bestellt. So ist sichergestellt, dass auch tatsächlich die gewünschte Stele bzw. Bank verwendet wird und keine „vergleichbare Alternative“.
 
Bekanntgaben
Folgendes wurde bekanntgegeben:
Der Vertrag mit der Reinigungsfirma für die öffentlichen Einrichtungen endet zum 31.05.2025. Somit wird die Gemeinde die Reinigung ab Juni in Eigenregie durchführen.
Im April wurde der Verkauf der beiden noch nicht veräußerten Bauplätze im Gebiet „Schwalbenflug IV“ beschlossen. Die Bauplatzbewerber haben dem Kaufangebot zugestimmt, so dass nun die notariellen Kaufverträge in Auftrag gegeben werden können.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für den 26. Juni 2025 vorgesehen. Der Ortschaftsrat tagt das nächste Mal am 24. Juni 2025.

Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de