Gemeinde Großerlach

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Sitzung Gemeinderat (26.06.2025) und Ortschaftsrat (24.06.2025)- Bericht

Regionalplanung Windenergie
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen im Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange) hat die Regionalversammlung die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Gemeinde Großerlach hatte hierzu seinerzeit auch eine Stellungnahme abgegeben. Der Hinweis der Gemeinde auf den Golfplatz beim Gebiet RM-05 Schönbronn wurde durch eine geringfügige Reduzierung berücksichtigt. Nicht berücksichtigt ist weiterhin, dass die Kartendarstellung weiterhin an der Regionsgrenze endet und somit eine Beurteilung einer Umzingelung für Gemeinden im Grenzbereich der Region erschwert ist. Auf Spiegelberger Gemarkung (RM-03) und Sulzbacher Gemarkung (RM-06 Siebersbach) wurden zwei Vorranggebiete aufgrund drohender „Umzingelung“ gestrichen.
In der Stellungnahme zum Regionalplan Heilbronn-Franken wurde seitens der Gemeinde moniert, dass zwischen Wohngebieten und Einzelhäusern oder Weilern bei den Mindestabständen unterschieden wird. Es gelten 800 m zu Siedlungsgebieten (Wohn- und Mischgebiete) und 600 m zu Einzelwohnhäusern, Weilern im Außenbereich.
Der Gemeinderat beschloss folgende Stellungnahme;
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die laufende Teilfortschreibung des Regionalplans Stuttgart zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und geben hierzu folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung und nimmt zur Kenntnis, dass das auf Großerlacher Gemarkung gelegene Vorranggebiet RM-05 „Schönbronn“ gegenüber dem bisherigen Entwurf geringfügig reduziert wurde. Diese Änderung stellt aus Sicht der Gemeinde eine teilweise Berücksichtigung der im ersten Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweise dar – insbesondere im Hinblick auf die Nähe zum angrenzenden Golfplatz.
Nach wie vor kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Raumnutzungskarte an der Grenze des Verbandsgebiets endet. Damit entsteht ein unvollständiges Bild der möglichen Umzingelungsszenarien, was insbesondere Gemeinden im Grenzbereich – wie Großerlach – die Beurteilung der gesamtregionalen Auswirkungen deutlich erschwert. Wir möchten daher darauf hinwirken, dass die Karten zukünftig interkommunal anschlussfähig gestaltet werden, um eine sachgerechte Bewertung durch angrenzende Kommunen zu ermöglichen.
Des Weiteren bleibt die Gemeinde Großerlach bei ihrer bereits gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken geäußerten Kritik an der Ungleichbehandlung von Siedlungsformen bei der Festlegung von Mindestabständen. Die Unterscheidung zwischen Wohngebiet und Einzelhäusern bzw. Weilern im Außenbereich bei der Festlegung der Mindestabstände ist aus Sicht der Gemeinde nicht sachgerecht. Auch Bürgerinnen und Bürger, die in Weilern oder Einzelhäusern leben, sind denselben Auswirkungen durch Windkraftanlagen, etwa durch Schall, Schattenwurf oder visueller Dominanz, ausgesetzt wie Menschen in dicht besiedelten Wohngebieten. Eine Ungleichbehandlung dieser Gruppen ist daher nicht nachvollziehbar und aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Wir sehen es weiterhin problematisch an, dass innerhalb eines Bundeslands unterschiedliche Mindestabstände gelten. Während im Bereich des Verbands Region Stuttgart Mindestabstände von 800 Metern zu Wohn- und Mischgebieten und 600 Metern zu Einzelhäusern bzw. Weilern angesetzt werden, gelten in benachbarten Regionen andere Regelungen. Dies führt zu einem erheblichen Ungleichgewicht in der Bewertung und Belastung betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinde Großerlach möchte daher darauf hinwirken, eine Vereinheitlichung der Mindestabstände unabhängig von der regionalplanerischen Zuständigkeit, zu schaffen.
Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme im weiteren Verfahren.
Dies Stellungnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Großerlach vom 26.06.2025 beschlossen.
gez.
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach und Bürgermeister Kevin Dispan
 
Friedhof Grab: Neuschaffung Baumwiesengräber
Auf dem Friedhof Grab sollen Baumwiesengräber angelegt werden. Die Landschaftsbauarbeiten hierzu wurden ausgeschrieben, es sind drei Angebote eingegangen. Günstigster Bieter ist die Firma Rieger Gartengestaltung GmbH & Co. KG aus Oberrot mit einem Angebotspreis von 15.991,81 Euro. Die Firma Rieger hat bereits die Urnenfelder in Neufürstenhütte, Liemersbach und Grab angelegt.
Die geplante Ruhebank soll, ebenso wie die Namensstele für die Namenstafeln von der Verwaltung direkt bestellt werden. Bei der Ruhebank (Modell Binga, Fa. Runge GmbH) handelt es sich um das selbe Model, wie bei den schon vorhandenen Baumgräbern, allerdings mit einer Rückenlehne. Das Herstellerangebot beläuft sich auf 2.452,83 Euro (brutto). Auf Anregung des Ortschaftsrats wird geprüft, ob die Bank anderweitig günstiger erhältlich ist. Für die Namensstele aus Naturstein (Muschelkalk oder Sandstein) liegen die Angebote noch nicht vor. Hier wird dann nach optischen und auch finanziellen Aspekten ausgewählt.
Der Haushaltsansatz für 2025 ist mit 10.000 Euro deutlich zu gering und voraussichtlich nur auskömmlich für die schon entstandenen Planungskosten, die Ruhebank und die Urnenstele. Für die Maßnahme war in 2024 Haushaltsmittel für die Planungsleistungen eingestellt, diese wurde aber nur zu einem kleinen Anteil bislang abgerechnet. Für 2026 sind im Investitionsprogramm 15.000 Euro für Maßnahmen auf dem Friedhof vorgesehen.
Auf Vorschlag der Verwaltung, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Rieger. Die Durchführung der Arbeiten soll auf Frühjahr 2026 verschoben und im Haushaltsplan entsprechende Mittel eingeplant werden. Der Ortschaftsrat hatte sich zuvor für diese Vorgehensweise ausgesprochen.
 
Ortsdurchfahrt Mannenweiler
Bei einem Bauantrag für eine Lagerhalle in Mannenweiler hat das Landratsamt Einwände erhoben, weil der vorgeschriebene Mindestabstand zur Kreisstraße unterschritten wäre, da diese in diesem Bereich als Außenbereichsstrecke eingestuft ist. Bei einem Ortstermin hat sich gezeigt, dass die Kreisstraße hier mittlerweile den Charakter einer Ortsdurchfahrt aufweist. Zudem ist Mannenweiler durch die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler (2011) ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass von Amts wegen eine Festsetzung als Ortsdurchfahrt vornehmen würde und die Gemeinde um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, gegen die Festsetzung als Ortsdurchfahrt keine Einwände zu erheben.
Mannenweiler wird somit ein gelbes Ortsschild erhalten, was bedeutet, dass hier dann die „Innerorts-Geschwindigkeitsbegrenzung“ gilt. Träger der Straßenbaulast bleibt weiterhin der Landkreis. Die Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht geht dadurch auf die Gemeinde über, dies aber lt. Gesetz nur „im Rahmen des Zumutbaren“. Bei der Räum- und Streupflicht hat der Landkreis „die Gemeinde nach besten Kräften zu unterstützen“, was bedeutet, dass sich hier faktisch nichts ändert.
 
Schachterneuerung Anhöhe
Im Rahmen einer Feuerwehrübung in Neufürstenhütte wurde festgestellt, dass ein Hydrantenschacht im Bereich „Anhöhe“ in einem sehr maroden Zustand ist. Da der Schacht im Einsatzfall eine wichtige Rolle spielt, besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Verwaltung hat sich das Ziel gesetzt, jährlich einen Schacht zu sanieren. Hierfür wurde im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 20.000 Euro eingeplant. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Bedeutung des Schachtes in der „Anhöhe“ musste die Sanierungsreihenfolge angepasst werden. Ein Angebot der Firma Haag Erdbau GmbH beläuft sich auf 16.092,37 Euro brutto. Das Angebot wurde geprüft und ist auch angemessen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Haag.
 
Trinkwassereinzugsgebietsverordnung
Die 2023 in Kraft getretene Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) verpflichtet die Gemeinde als Betreiber öffentlicher Wasserversorgungsanlagen, Trinkwassereinzugsgebiete in einer Dokumentation zu beschreiben und zu bewerten. Ziel ist die vorsorgende Gefahrenabwehr für das Trinkwasser, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher landwirtschaftlicher, industrieller oder sonstiger Nutzungseinflüsse im Einzugsgebiet.
Die Betreiber sind verpflichtet, eine solche schriftliche Dokumentation über die Beschreibung und Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete zu erstellen. Diese ist bis Mitte November 2025 an das Landratsamt zu übermitteln.
Da die Erstellung dieser Dokumentation entsprechende Fachkenntnisse in den Bereichen Hydrogeologie, Wasserschutz, Risikobewertung und Kartografie benötigt, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt hierzu zu beauftragen. Die Leistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Da für diese Maßnahme im Haushaltsplan kein Mittelansatz vorgesehen ist, werden hierfür in 2025 nicht benötigte Haushaltsmittel für die Abwasserkonzeption eingesetzt.
Bürgermeister Dispan merkte abschließend an, dass sich an diesem Beispiel zeige, mit welchem Umfang an immer neuen Vorgaben, Pflichten und bürokratischen Anforderungen Gemeinden und Städte konfrontiert werden, die finanzielle und personelle Ausstattung aber gleichbleibe. Ungeachtet dessen, dass alles was der Sicherung der Trinkwasserversorgung diene, grundsätzlich positiv zu bewerten sei.
 
Bausachen
Im Jahr 2001 wurde der Bau einer Reithalle und eines Pferdestalls in Altfürstenhütte genehmigt und gebaut. Genutzt wurde dies sowohl für die private Pferdehaltung der Bauherrin, als auch für deren gewerbliche Dienstleistungen rund um Pferde. Aufgrund einer im September 2024 erfolgten Gewerbeanmeldung für Reitunterricht, Reiterferien, und Reitkursen hat nun das Landratsamt festgestellt, dass die 2001 genehmigte Halle und der Stall nur für privaten Nutzung zugelassen ist. Aus diesem Grund musste nun eine Nutzungsänderung beantragt werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen.
Da es in den vergangenen Monaten regelmäßig vorgekommen sei, dass Baugesuche, aufgrund kurzfristiger Rücknahme der Vollständigkeitserklärung, in der Sitzung nicht behandelt werden konnten, hatte man sich mit dem Baurechtsamt in Verbindung gesetzt. Es wird künftig nun so sei, dass Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen erst dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, sobald eine entsprechende Aufforderung des Landratsamtes vorliegt. Dadurch kann es in Einzelfällen zu gewissen Verzögerungen bei der Genehmigung kommen.
 
Ehrenamtsaktion „Gemeinsam anpacken!“
Im Ortschaftrat Grab wurde beschlossen, dass im Rahmen der Ehrenamtsaktion am „alten Schulhaus Grab“ ein Fußweg von den PKW-Stellplätzen hin zum Gartentor verlegt bzw. den schon vorhandenen Weg vom Gartentor zum Backhäusle verlängert werden soll. In diesem Zug soll auch die Pflanzrabatte am Gebäudeeck umgestaltet bzw. gerichtet werden. Angedacht ist auch, den Dorfbrunnen wieder zu aktivieren und den Schaukasten beim „alten Schulhaus“ zu richten. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Wände der beiden Gartenhäuser auf dem Kindergartenspielplatz zu streichen und auch im Sandkasten Sand nachzufüllen bzw. auszutauschen. Der Termin für die Aktion wird noch bekannt gegeben.
 
Bekanntgaben
Die nächsten Sitzungen sind für den 22.07.2025 (Ortschaftsrat) und 24.07.2025 (Gemeinderat) terminiert.

Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de