Gemeinde Großerlach

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Sicherheit auf den Friedhöfen

Die Gemeinde als Friedhofsbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine durchzuführen. Dies wird damit begründet, dass im Fall einer mangelhaften Standsicherheit von Grabsteinen eine erhebliche Unfallgefahr für Friedhofsbesucher und Personal besteht.
Bei Grabsteinen, die nicht offensichtlich instabil sind, wird ein Prüfgerät eingesetzt, mittels dessen eine Kraft von 300 Newtonmeter auf der Oberkante des Grabsteines aufgebracht wird. Grabsteine, die als instabil festgestellt werden, werden markiert. Die Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten einer Grabstätte sind dazu verpflichtet, für die Standfestigkeit des Grabsteins Sorge zu tragen und diese nötigenfalls wieder herzustellen. Sie erhalten gegebenenfalls hierzu seitens der Gemeindeverwaltung eine schriftlich Aufforderung unter Festsetzung einer angemessenen Frist (in der Regel 4 Wochen).
Eine Beschädigung der Grabsteinoberfläche durch die Überprüfung unter Einsatz des Prüfgeräts ist ausgeschlossen.
Die Prüfaktion wird in den Kalenderwochen 32-34 durchgeführt.
Wir bitten die Grabbesitzer und Friedhofsbesucher im Interesse auch Ihrer eigenen Sicherheit um Verständnis.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de