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Die vom Gemeinderat am 07. November 2024 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO am 08. November 2024 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit Erlass vom 27. November 2024 bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 400.000 Euro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Ebenso die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 110.000 €. Die Haushaltssatzung kann unter nachstehendem LINK eingesehen werden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt vom 28.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 im Rathaus Großerlach, Stuttgarter Straße 18, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung (tel. 07903/9154-0).