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Feuerwehr
In den letzten Jahren wurde kreisweit der Leitstellenfunk auf digitale TETRA-Technik umgestellt. Nun folgt die für alle Feuerwehren im Landkreis verbindliche Umstellung des Einsatzstellenfunks. Hier sind nur zwei Hersteller autorisiert, entsprechende Geräte zu liefern. Nach Abstimmung mit der Feuerwehr wird empfohlen, Sepura-Geräte anzuschaffen, da dadurch die Kompatibilität in Hard- und Software mit den vorhandenen Sepura-Geräten gesichert und der Update-Prozess vereinfacht ist.
Für die Umstellung auf Digitalfunk werden 19 Funkgeräte mit Zubehör benötigt. Hierfür liegt ein Angebot der SELECTRIC Nachrichten Systeme GmbH in Höhe von 20.675,32 Euro brutto vor. Da ausschließlich dieses Unternehmen ermächtigt ist, die Sepura-Geräte zu vertreiben, konnte kein weiteres Angebot eingeholt werden. Für diese Beschaffung ist ein Mittelansatz in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen, es werden Fördermittel in Höhe von 4.750 Euro erwartet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der 19 Funkgeräte, unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Förderung gewährt wird.
In Großerlach soll auch nach der Umstellung auf Digitalfunk weiterhin der Betrieb von vier bis fünf alten analogen Funkgeräten beibehalten werden, um eine Kommunikation bei gemeinsamen Übungen und im Einsatzfall mit verschiedenen, noch nicht umgestellten Feuerwehren im Umland sicherzustellen.
Dorfglocke Neufürstenhütte
Am 3. Mai 2025 wurde im Rahmen der Maibaumhocketse der neue Glockenturm auf dem Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte eingeweiht. In einem Theaterstück wurde dabei der Wunsch der Dorfgemeinschaft Neufürstenhütte e.V. vorgetragen, die Glocke künftig zweimal täglich erklingen zu lassen. Bürgermeister Dispan bedankte sich für das Engagement, machte aber gleichzeitig deutlich, dass weder die Dorfgemeinschaft, noch der Landrat oder er als Bürgermeister ein tägliches Läuten festlegen können. Erforderlich sei vielmehr eine offizielle Läuteordnung, beschlossen durch den Gemeinderat und eingebettet in die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mittlerweile liegt ein Antrag der Dorfgemeinschaft Neufürstenhütte e.V. vor, der den Wunsch eines täglichen Läutens an allen Wochentagen um 8 Uhr, 11 Uhr und 18 Uhr beinhaltet. Die Verwaltung hatte im Vorfeld bereits signalisiert, dass dieses regelmäßige Läuten eine erhebliche Belastung für die Anwohner darstellt und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. Aus diesem Grund sei das tägliche Läuten abzulehnen. In Anerkennung des kulturellen und gemeinschaftlichen Anliegens der Dorfgemeinschaft, wäre das Läuten zu besonderen Anlässen (beispielsweise Hochzeit, Jubiläen, Dorffeste) grundsätzlich zu befürworten.
Der Gemeinderat lehnte einstimmig den Antrag auf tägliches Läuten ab. Dem Läuten der Glocke bei besonderen Anlässen wurde einstimmig grundsätzlich zugestimmt.
Einbeziehungssatzung Unterfischbach
Der Gemeinderat hatte im April den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Unterfischbach gefasst. Diese hat zum Ziel am nordöstlichen Ortsrand zusätzliche Wohnbebauung zu ermöglichen und auch die vorhandene, angrenzende bauliche Nutzung baurechtlich zu sichern. Bei der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine gravierenden Aspekte oder Einwände vorgebracht. Damit nun das weitere Verfahren weiterverfolgt werden kann, sollen verschiedene Fachbüros beauftragt werden. Hierbei wird mit Kosten von 7.000 – 8.000 Euro gerechnet. Dies sollen von den Nutznießern, bzw. Antragstellern getragen werden. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Beauftragung der Fachbüros und stimmte dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zu.
Toilettensanierung im Vereinsheim Großerlach
Der Zustand der Toilettenanlagen im Vereinsheim Großerlach ist für Nutzer und Gäste nicht mehr hinnehmbar. Eine Fachfirma war vor Ort und hat einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung der WC-Anlagen und Wandfliesen erstellt, dieser beläuft sich auf rd. 20.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für neue Türen, Fenster und einen neuen Bodenbelag. Die Sportfreunde Großerlach haben zugesagt, das Entfernen von Fliesen, Toiletten, Urinale, Waschbecken etc. in Eigenleistung durchzuführen, was zu einer Kostenersparnis beiträgt. So geht man davon aus, dass die Gesamtmaßnahme zwischen 22.0000 und 25.000 Euro kosten wird.
Da sich das Vereinsheim im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach“ befindet, sollen die notwendigen Mittel hieraus verwendet werden. Die Toilettensanierung allein ist aber nicht zuschussfähig. Da aufgrund des Alters und Zustand des Gebäudes in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen hinzukommen können, besteht die Möglichkeit, dann eine Förderung für die Gesamtmaßnahme zu erhalten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Maßnahme und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung.
Austausch Urinale in der Gemeindehalle
Beim Neubau der Gemeindehalle wurden in der Herrentoilette sogenannte „wasserlose Urinale“ eingebaut. Damit war man der Empfehlung des Planers für Heizung, Lüftung und Sanitär gefolgt, da diese weniger störungsanfällig seien. Nach über 15 Jahren hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, dass aufgrund der zu geringen Nutzung, eine erhebliche Geruchsentwicklung entsteht. Um dieser entgegenzuwirken, setzte man Raumdüfte und ähnliches ein.
Man hat nun eine Fachfirma hinzugezogen, diese hat einen Austausch der Urinale empfohlen. Hierzu soll eine Installationsvorwand montiert werden, welche mit Wandverkleidungspaneelen beplankt wird. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rd. 12.000 Euro. Im Haushaltsplan sind ausreichend Mittel vorhanden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Maßnahme und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung.
Gutachterausschuss
2021 wurde der Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“, bestehend aus den Gemeinden Sulzbach, Spiegelberg, Großerlach und der Stadt Murrhardt, gebildet. Entsprechend der öffentlich-rechtliche Vereinbarung stellt die Stadt Murrhardt fünf Gutachter, die Gemeinde Sulzbach an der Murr vier Gutachter und die Gemeinden Großerlach und Spiegelberg jeweils drei Gutachter.
Nach Ablauf der jetzigen Amtszeit ist vorgesehen, zum 30.09.2025 die Mitglieder neu zu bestellen. Die Bestellung der Gutachter erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der Vereinbarung durch den Gemeinderat der Stadt Murrhardt auf Vorschlag der beteiligten Gemeinden.
Die Vertreter der Gemeinde Großerlach sind aktuell Peter Hinz, Klaus Kugler (beide Grab) und Roland Völker (Mittelfischbach), welche auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, alle drei als Vertreter der Gemeinde Großerlach im Gutachterausschuss Oberes Murrtal vorzuschlagen.
Baugebiet „Reute“
Der Eigentümer der Flurstücke Nr. 136, 137 und 141 plant eine Nachverdichtung des Baugebiets „Reute II“. Hierzu wurde ein entsprechendes Bebauungsplanänderungsverfahren für den „Teilbereich Ost“ des Gebietes eingeleitet. Aufgrund von verschiedenen Bedenken hatte der Gemeinderat, das Verfahren zunächst gestoppt. Der Grundstückseigentümer hat deshalb nun einen Alternativvorschlag als Bauvoranfrage eingereicht. Dieser bezieht sich auf das gesamte Gebiet („Ost“ und „West“) und sieht vor, zum einen auf den im Bebauungsplan bereits vorhandenen Baufenstern fünf Wohnhäuser zu errichten und zusätzlich außerhalb der Baufenster im planerischen Bauverbot noch drei weitere Baumöglichkeiten zu schaffen. Die Gebäude wären dann grundsätzlich nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu errichten. Für Abweichungen wären entsprechende Befreiungsanträge zu stellen. Es ist vorgesehen, dass die Zufahrten zu den Gebäuden allesamt als private Erschließungen errichtet werden.
In ersten Planungen waren bis zu 21 Wohnhäuser angedacht, laut Bauvoranfrage wären es nur noch acht Häuser, was eine deutliche Reduzierung bedeutet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind derzeit schon vier Gebäude außerhalb von Baufenstern im Bauverbot als Präzedenzfälle vorhanden. Hinzu kommt westlich angrenzend noch ein im Außenbereich befindliches Wohnhaus. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Bürgermeister Dispan machte deutlich, dass bei einer Realisierung dieses Vorhabens dann die vorgesehene Bebauungsplanänderung hinfällig wäre.
Tierhaltung in Trauzenbach
Zum 01.08.2019 ist eine Neuregelung (§ 62 Absatz 3 Landesbauordnung - LBO) in Kraft getreten, die besagt, dass eine Baugenehmigung erlischt, wenn die Nutzung einer Tierhaltungsanlage innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils mehr als sechs Jahren durchgehend unterbrochen wurde. Auf Antrag kann diese aber verlängert werden.
Da die gesetzliche Neuregelung keine Rückwirkung hat, zählen für die Ermittlung der Dauer der Nutzungsunterbrechung ausschließlich diejenigen Zeiträume, die nach Inkrafttreten am 01.08.2019 liegen. Die Eigentümer des landwirtschaftlichen Grundstückes Heidenbühlweg 4 in Trauzenbach haben fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung der vorhandenen Tierhaltungsanlage für Schweine und Rinder (Großvieh und Jungvieh) gestellt. Nach Kenntnis der Verwaltung wurde die Tierhaltung hier vor über 20 Jahren aufgegeben.
Der Antrag auf Fristverlängerung kann nach Aussage der Baurechtsbehörde positiv beschieden werden, wenn das Ermessen ordentlich ausgeübt wird und zu Gunsten der Tierhaltung ausfällt.
Nur wenn aus planungsrechtlicher Sicht Gründe gegen die Fristverlängerung sprechen, kann der Antrag versagt werden. Andernfalls ist der Fristverlängerung stattzugeben, mit der Konsequenz, dass jederzeit (innerhalb der verlängerten Frist) die Nutzungsaufnahme der Tierhaltung wieder stattfinden kann und damit in Trauzenbach wieder Schweine und Rinder gehalten werden.
Die Gemeinde hatte daher die planungsrechtliche Entwicklung seit der Genehmigung, aber auch was in Zukunft geplant ist (Neubaugebiete) zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine planungsrechtlichen Gründe gegen die Fristverlängerung vorhanden. In der Umgebung der Tierhaltungsanlage hat es keine erheblichen Veränderungen gegeben. Das Ende der Neunzigerjahre entstandene Baugebiet „Hofäcker“ (allgemeines Wohngebiet) befindet sich ca. 100 Meter entfernt und liegt in direkter Nachbarschaft zu einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Gemeinderat schloss sich geschlossen, wie zuvor auch der Ortschaftsrat dieser Auffassung an.
Für die gegenständliche Tierhaltungsanlage wurde vor wenigen Monaten eine Nutzungsänderung für eine Pferdehaltung beantragt, was der beantragten Verlängerung der Tierhaltungsanlage für Schweine und Rinder widerspricht. Dies führt bei den Nachbarn zu einer Unsicherheit. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Befristung auf zwei Jahr zu begrenzen. Ortschaftsrat und Gemeinderat folgten einstimmig diesem Vorschlag.
Bausachen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen:
Bekanntgaben
Die nächsten Sitzungen sind für den 16.09.2025 (Ortschaftsrat) und 18.09.2025 (Gemeinderat) terminiert.
Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen