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Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers
Entsprechend des Aufwandsentschädigungsgesetzes Baden-Württemberg und der Ehrenamtsentschädigungssatzung der Gemeinde erhält der ehrenamtliche Ortsvorsteher der Ortschaft Grab eine Aufwandsentschädigung, in Höhe von 30% des Mindestbetrags der Aufwandsentschädigung, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde vergleichbarer Größenordnung erhalten würde. Der aktuell geltende Mindestbetrag nach der Anlage zu § 2 Absatz 1 AufwEntG beträgt monatlich 2.129,00 Euro. Somit ergibt sich für den ehrenamtlichen Ortsvorsteher Grab derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 638,70 Euro brutto (7.664,40 Euro jährlich), was eine jährliche Belastung des Gemeindehaushalts von rund 8.460,00 Euro bedeutet.
Aufgrund von entsprechenden Anfragen aus der Bürgerschaft an Gemeinderat und Verwaltung wurde in mehreren Sitzungen von Ortschaftsrat und Gemeinderat ausführlich und kontrovers über die Höhe der Aufwandsentschädigung nichtöffentlich beraten. Beide Gremien kamen überein, dass die bisherige Entschädigung angesichts des tatsächlichen Aufwands und der Verantwortung des Amts nicht mehr zeitgemäß ist und im Vergleich zu anderen Ehrenämtern (z.B. Freiwillige Feuerwehr) deutlich zu hoch liegt. So entfällt mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags für ehrenamtliche Entschädigungen (Feuerwehr, Gemeinde- und Ortschaftsrat) der Gemeinde auf den Ortsvorsteher.
Nach Abwägung verschiedener Modelle und Beträge verständigten sich Ortschaftsrat und Gemeinderat darauf, die Entschädigung künftig auf einen pauschalen Betrag von 60,00 Euro monatlich, zuzüglich Sitzungsgeld (derzeit 20 Euro) festzulegen. Somit ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Entschädigung von rund 100,00 Euro (1.200,00 Euro pro Jahr).
Dies wurde einstimmig im Ortschaftsrat und im Gemeinderat so beschlossen.
Da eine Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung im Regelfall nur zum jeweiligen Ende der laufenden Amtsperiode (hier Mitte 2029) rechtssicher ist, wäre eine frühzeitigere Umsetzung nur möglich, wenn sich alle Beteiligten (Gemeinderat, Ortschaftsrat und Ortsvorsteher) einig sind. So hatte man sich in den Vorberatungen auch auf eine Umsetzung zum 01.01.2026 verständigt. Da der amtierende Ortsvorsteher auf Nachfrage des Bürgermeisters einer Änderung der Aufwandsentschädigung vor Ende der laufenden Amtszeit nicht zustimmte, wird diese erst zum Ende der Amtszeit rechtswirksam.
Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 8. März 2026 hat das Landratsamt die Städte und Gemeinden auf das Neutralitätsgebot bei Wahlen hingewiesen. Dies umfasst unter anderem die Karenzzeit vor Wahlen hinsichtlich des Veröffentlichungsrechtes der Gemeinderatsfraktionen. Im Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt Großerlach ist hier eine Karenzzeit von zwei Monaten festgelegt. Aufgrund von entsprechenden Urteilen bei Wahlanfechtungen wird dies als nicht mehr ausreichend erachtet, weshalb eine Erhöhung auf drei Monate empfohlen wird, um hier Rechtssicherheit zu erhalten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Karenzzeit auf 3 Monate im Redaktionsstatut (Ziff. 2.3.5).
Von der Karenzzeit nicht betroffen sind reine Veranstaltungshinweise ohne Wahlwerbung oder politische Aussagen, sowie Wahlwerbung, die (kostenpflichtig) sechs Wochen vor Wahlen im Anzeigenteil zulässig sind.
Anpassung der Wertgrenzen bei Auftragsvergabe
Seit dem 01. Januar 2025 gilt die novellierte Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV). Diese bringt deutlich erhöhte Wertgrenzen mit sich, die den Kommunen mehr Handlungsspielraum, sowie eine effizientere und schnellere Auftragsvergabe ermöglichen.
In Großerlach tritt dieser Effekt bislang nicht ein, da im Gemeinderat 2016 feste Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt wurden. Insbesondere bei kleineren Aufträgen, die häufig schnellstmöglich vergeben werden sollen, entstehen durch aufwändige Ausschreibungsverfahren erhebliche zeitliche und personelle Belastungen. Zudem ist es in einigen Bereichen zunehmend schwierig, überhaupt Unternehmen zu finden, die aufgrund einer sehr guten Auftragslage für kleinere kommunale Aufträge an Ausschreibungsverfahren überhaupt teilnehmen. Die Möglichkeit, Aufträge schneller und unbürokratischer zu vergeben, würde die Umsetzung kommunaler Projekte erheblich erleichtern.
Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, den Beschluss aus dem Jahr 2016 aufzuheben, und die neuen, landesweit geltenden Wertgrenzen der VergabeVwV nutzen zu können. Gleichzeitig soll der Gemeinderat weiterhin das Heft des Handelns behalte. Die Verwaltung wird zukünftig in den jeweiligen Sitzungsvorlagen eine geeignete Vergabeart vorschlagen, der Gemeinderat kann diese aber jederzeit eine andere Vergabeform beschließen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verwaltungsvorschlag, den Wertgrenzenbeschluss von 2016 aufzuheben zu.
Toilettensanierung Vereinsheim Großerlach
Der Gemeinderat hat in der Juli-Sitzung beschlossen, dass die Toiletten im Vereinsheim Großerlach am Sportplatz saniert werden sollen. Die Verwaltung hat daraufhin für die Gewerke Sanitär, Fenster/Türen und Bodenbelag Angebote eingeholt. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Aufträge wie folgt zu vergeben:
- Sanitär: 19.619,99 Euro (Fa. Michael Bay)
- Fenster/Türen: 6.304,62 Euro (Erkert Fensterbau GmbH)
- Bodenbelag: 3.100 Euro (ADE Fußbodenbau GmbH)
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Vergabeempfehlung an.
Erneuerung der Urinale in der Gemeindehalle
Der Gemeinderat hat in der Juli-Sitzung beschlossen, dass die „wasserlosen“ Urinale in der Gemeindehalle Großerlach durch „normale“ Urinale ersetzt werden sollen.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeidnerat einstimmig den Auftrag für die Arbeiten an die Firma Bay Sanitär aus Großerlach-Grab zum Angebotspreis von 11.964,66 Euro (brutto) vergeben. Im Haushaltsplan stehen noch rd. 23.000 Euro für Maßnahmen in der Gemeindehalle zur Verfügung.
EDV-Ausstattung im Rathaus
Die auf den derzeit im Rathaus genutzten Rechnern installierte Windows-Version Windows 10 wird ab dem kommenden Jahr von Microsoft nicht mehr unterstützt.
Es ist vorgesehen, bei den Rechnern auf Laptops umzustellen, um hier eine flexiblere Nutzung, beispielsweise auch die Nutzung im Homeoffice, zu ermöglichen. Die neuen Geräte werden mit dem Betriebssystem Windows 11 Pro 64 Bit ausgeliefert.
Darüber hinaus entspricht die bestehende Ausstattung mit jeweils nur einem Bildschirm nicht mehr dem heutigen Standard eines modernen Verwaltungsarbeitsplatzes. Um den Beschäftigen ein effizientes und zeitgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, soll künftig an jedem Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen gearbeitet werden.
Geplant ist die Ausstattung von insgesamt acht Arbeitsplätzen mit neuen Laptops, Monitoren und Zubehör. Drei Arbeitsplätze sind bereits in dieser Form ausgestattet.
Für die Beschaffung wurden drei vergleichbare Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Bechtle direct GmbH aus Neckarsulm mit einem Angebotspreis von 12.532,41 Euro brutto abgegeben.
Im Haushaltsplan 2025 wurde hierfür bereits ein Haushaltsansatz in Höhe von 18.000 Euro vorgesehen. Damit bleibt die Maßnahme unter dem Haushaltsansatz, sodass die restlichen Mittel für die Einrichtung, Installation und Softwareanpassungen verwendet werden können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Bechtle.
Musikschule Schwäbischer Wald-Limpurger Land
Die Musikschule Schwäbischer Wald-Limpurger Land e.V. soll einen neuen Trägerverein bekommen, der am Beispiel anderer Musikschulen im Rems-Murr-Kreis zwar vereinsgetragen bleibt, die Trägerschaft aber dem Grunde nach gemeinschaftlich auf die beteiligten Städte und Gemeinden übergeht. Aktuell trägt die Musikschule, der Verein Musikschule Schwäbischer Wald-Limpurger Land e.V. Dieser soll in einen Förderverein umgewandelt werden, der auch weiterhin ehrenamtliches und finanzielles Engagement für die Musikschule ermöglichen soll.
Auch heute bereits tragen quasi die Städte Murrhardt und Gaildorf und die Gemeinden Sulzbach an der Murr, Gschwend, Oberrot, Fichtenberg, Großerlach, Ruppertshofen und
Täferrot die Musikschule und ermöglichen mit ihren jährlichen kommunalen Zuschüssen neben Landeszuschüssen und den Elternbeiträgen erst den Betrieb einer solchen Einrichtung.
Die Verwaltung wird die geplante Neustrukturierung der Musikschule Schwäbischer Wald – Limpurger Land e.V. begrüßt, da durch die engere kommunale Trägerschaft die langfristige Sicherung des Musikschulangebots für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt zum Trägerverein.
Umfang der Sandsteinsanierung am „alten Schulhaus Grab“
Der Gemeinderat hatte im Mai 2025 mehrheitlich abgelehnt, den Auftrag zur Sandsteinsanierung zu vergeben, da der tatsächliche notwendige Umfang der Arbeiten die ausgeschriebenen Leistungen erheblich überschritten hatte.
Das beauftragte Büro Ettle hatte daraufhin unter Hinzuziehung einer Fachfirma den erforderlichen Umfang der Sanierungsarbeiten ermittelt.
Für die Gesamtmaßnahme (495.000 Euro) stehen im Haushaltsplan noch rd. 50.000 Euro zur Verfügung. Neben der Sandsteinsanierung steht nur noch die Schlussrechnung des Büro Ettle aus. Diese wird sich auf rd. 20.000 - 22.000 Euro belaufen. Somit stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 28.000 – 30.000 Euro zur Verfügung.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Sanierung der Schadstellen auf der Giebelseite (Eingang Heimatstube) vorgenommen wird, da die zu erwartenden Kosten in etwa den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entsprechen. Die Arbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Der Ortschaftsrat hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Bausachen
Der Gemeinderat beschloss, nach vorheriger Beschlussempfehlung des Ortschaftsrats, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag aufgrund Überschreitung des Baufensters für das Neubauvorhaben Flst. Nr. 42/3, Waldstraße 5, Grab.
Bekanntgaben
Die nächsten Sitzungen sind für den 11.11.2025 (Ortschaftsrat) und 13.11.2025 (Gemeinderat) terminiert.
Berichte aus vorangegangenen Sitzungen können Sie hier einsehen