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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Großerlach muss in den nächsten Monaten in allen Ortsteilen einige Wasseruhren tauschen. Der Tausch ist für die Hauseigentümer kostenlos. Die Mitarbeiter der Gemeinde können auf Verlangen einen Ausweis vorlegen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Mitarbeiter die Hygienevorschriften einhalten.
Die Hauseigentümer werden gebeten, die Zugänge zu den Wasseruhren freizuhalten.
Es wird um Beachtung gebeten.