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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Die Trinkwasserproben wurden nach dem vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis festgelegten Umfang und der Häufigkeit entsprechend der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001 – untersucht. Die Entnahme der Proben erfolgte jeweils nach der Behandlung.
Die Gemeinde Großerlach verfügt über eine Eigenwasserversorgung.
Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen über die Aufschlüsselung der Versorgungsgebiete und Angaben zu den Aufbereitungsstoffen, sowie die Untersuchungsergebnisse ist unter den nachstehenden LINKs abrufbar.