Gemeinde Großerlach

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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.

Aktuell veröffentlichte Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach

Bekanntmachung: Haushaltssatzung 2023

Die vom Gemeinderat am 19. Januar 2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO am 10. Februar 2023 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit Erlass vom 30. März 2023 bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 700.000 Euro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt vom 02.05.2023 bis einschließlich 10.05.2023 im Rathaus Großerlach, Stuttgarter Straße 18, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de