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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
3. Abschlagszahlung 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren
Zum 30.9.2025 ist die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Wir weisen darauf hin, dass keine gesonderten Bescheide übersandt werden.
Der zu zahlende Abschlagsgesamtbetrag ist auf der Jahresendabrechnung 2024 ausgewiesen oder es wurde ein Bescheid über die Abschlagsanforderung übersandt. Sofern der Gemeinde Großerlach eine Einzugsermächtigung erteilt
wurde, werden die Beträge abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten die Abschlagsbeträge zum Fälligkeitstermin 30.9.2025 unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen.
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung Mahngebühren ( Mindestbetrag: 4,00 € ) und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.