Gemeinde Großerlach

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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.

Aktuell veröffentlichte Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach

Öffentliche Zahlungsaufforderung

3. Abschlagszahlung 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren

Zum 30.9.2025 ist die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Wir weisen darauf hin, dass keine gesonderten Bescheide übersandt werden.
Der zu zahlende Abschlagsgesamtbetrag ist auf der Jahresendabrechnung 2024 ausgewiesen oder es wurde ein Bescheid über die Abschlagsanforderung übersandt. Sofern der Gemeinde Großerlach eine Einzugsermächtigung erteilt
wurde, werden die Beträge abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten die Abschlagsbeträge zum Fälligkeitstermin 30.9.2025 unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen.
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung Mahngebühren ( Mindestbetrag: 4,00 € ) und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.

Hinweis für alle Wasserabnehmer
Der Abschlagsbetrag wird aus dem Endverbrauch des Vorjahres berechnet und entspricht in etwa einem Viertel des Gesamtverbrauches aus dem Vorjahr. Durch eine regelmäßige Überwachung der Wasseruhr und der installierten privaten  Verbrauchsanlagen (Leitungen ab dem Wasserzähler) können Schäden frühzeitig entdeckt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass defekte Leitungen, schadhafte Dichtungen oder Ventile einen hohen Wasserverbrauch verursachen. Wird dieser Schaden erst bei der Zählerablesung im Oktober festgestellt, kann dies zu unliebsamen Überraschungen in Form von mitunter sehr hohen Wasserrechnungen führen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Zählerstand Ihrer Wasseruhr
in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und den Verbrauch zu notieren.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de