Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Jahresendabrechnung für Wasser- und Abwassergebühren 2022

Die Wasser/ Abwassergebührenbescheide Endabrechnung 2022 wurden bereits zugestellt.
 
Die Zählerstände der Wasseruhren wurden durch die beauftragten Ableser der Gemeinde bereits Anfang Oktober 2022 abgelesen. In den Fällen, in denen keine Ablesung durchgeführt werden konnte, wurden die Hauseigentümer bzw. Mieter gebeten, die Zählerstände an das Bürgermeisteramt mitzuteilen. Sofern keine Meldung einging, wurden die Zählerstände geschätzt.  
Alle Zählerstände wurden zum 31.12.2022 hochgerechnet.
 
Wenn der Gemeinde eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Beträge termingerecht abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten den fälligen Betrag fristgerecht zu überweisen. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Nebenforderungen an. 
Sollte sich aus der Endabrechnung ein Guthaben ergeben, kann dies mit den künftigen Abschlagszahlungen verrechnet oder auf Wunsch erstattet werden. Wir bitten um entsprechende Mitteilung. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird das Guthaben erstattet. 
 
Die sich aus der Endabrechnung ergebenden Abschlagszahlungen für 2023 sind vierteljährlich zur Zahlung fällig, und zwar zum 31.03.2023, 30.06.2023 und 30.09.2023. 
Die entsprechenden Beträge sind auf der Jahresendabrechnung 2022 ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass zu den Fälligkeiten der Abschläge keine gesonderten Rechnungen übersandt werden.
 
Falls sich bei Ihnen eine Änderung im Wasserverbrauch ergibt, können die Abschläge geändert werden. Bitte setzen Sie sich mit Frau Laidig beim Bürgermeisteramt in Verbindung.
 
Änderungen der versiegelten Flächen, die zur Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr herangezogen werden, sind der Gemeindeverwaltung zu melden.
 
Es kommt immer wieder vor, dass Trinkwasserverluste durch defekte Wasserverbrauchsanlagen auf dem eigenen Grundstück bzw. im Gebäude auftreten. Diese werden oftmals aber erst aufgrund der Wasser/Abwasser Abrechnung am erhöhten Verbrauch festgestellt. Wasser wird immer kostbarer und ist durch nichts zu ersetzen. Deshalb ist ein Wasserverlust aufgrund fehlerhafter Verbrauchsanlage dem hierfür Verantwortlichen kostenmäßig anzurechnen. Es wird empfohlen, die Zählerstände häufiger (am besten monatlich) durch Kontrolle zu beobachten, um einen erhöhten Verbrauch frühzeitig festzustellen und die Ursache beheben zu können. 
 
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Ablesern, Hauseigentümern und Mietern für die gute Zusammenarbeit. Diese ermöglichte es, dass die Abrechnung ohne große Probleme durchgeführt werden konnte.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de