Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Grundsteuerbescheide 2023

Allen Grundsteuerpflichtigen wurden die Grundsteuerbescheide für 2023 bereits zugestellt.  
 
Die Grundsteuer 2023 wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum
  • 15. Februar 2023
  • 15. Mai 2023
  • 15. August 2023
  • 5. November 2023
fällig.
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden fällig
• am 15. August 2023 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt
• am 15. Februar 2023 und 15. August 2023 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt
 
Jahreszahler im Sinne des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz
 
• Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz 
gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Jahresbetrag am 
1. Juli 2023 fällig
 

Zahlung der Grundsteuer bei Eigentümerwechsel

Bei der Veräußerung von Grundbesitz stellt sich meist die Frage, wer nach dem Verkauf zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet ist. 
Nach den Regelungen des Grundsteuergesetzes gilt, dass der bisherige Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde so lange verpflichtet ist, bis vom zuständigen Finanzamt ein neuer bzw. geänderter Einheitswertbescheid erlassen wurde ( § 10 Grundsteuergesetz ). Erst danach kann die Gemeinde einen neuen bzw. geänderten Grundsteuerbescheid erstellen.
Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag haben nur privatrechtliche Bedeutung und entwickeln gegenüber der Gemeinde keine Bedeutung. 
Nach Erlass des Grundsteuer-Änderungsbescheides wird die bis dahin zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet bzw. ist die dann festgesetzte Steuer nachträglich zu entrichten.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de