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Aufgrund von Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Reform des kommunalen Haushaltrechts in Verbindung mit § 95 b Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.05.20205 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Großerlach zum 01.01.2020 beschlossen. Die Eröffnungsbilanz stellt den Wert aller Vermögensgegenstände der Gemeinde zum 01.01.2020 dar. Sie kann unter nachstehendem LINK eingesehen werden.